Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Fünfter Band (Fünfter Band / 1842)

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§. 740. Beschwerden der protestantischen Ständcglieder. 
Derselben Gesandtschaft nach Prcßburg. 
Die Artikel der Kapitulatzions - Resolutzion von 
der Aufstellung eines Gerichtes zur Entscheidung der 
Streitigkeiten über die Kirchen und ; Kapellen, die 
sowohl von Katholischen als von Protestanten in An 
spruch genommen wurden, und von der Verleihung 
oon Staatsämtern an Protestanten, wurden von dem 
Landcsfürsten nicht so schnell in Vollzug gesetzt, als 
es die protestantischen Ständeglieder wünschten. Die 
katholischen Ständcglieder hatten ferner den prote 
stantischen, als diese die Kapitulatzions-Resolutzion 
gegen sie geltend machen wollten, erklärt, daß 
sie davon nicht in Kenntniß gesetzt worden seien 
und daß sie sich demnach nicht für daran gebunden 
hielten. Ueberdieß glaubten sich die protestantischen 
Ständeglieder durch mehre Dinge von Seite der Re 
gierung beschwert. Auf einem seit dem 5. September 
1609 zu Wien eröffneten Landtage weigerten sie sich, 
die landesfürstlichen Vorschläge mit den katholischen 
Ständegliedern vorzunehmen, wenn nicht vorher die 
oben erwähnten Artikel der Kapitulatzions-Resolu 
tzion in Vollzug gesetzt, di'selbe ihrem ganzen In 
halte nach den betreffenden Behörden und Körper 
schaften gehörig kund gemacht, und ihren Beschwer 
den abgeholfen würde. Allein, obgleich sie öfters 
mündlich und schriftlich darum anhielten, so konnten 
sie doch nicht mehr erlangen, als daß ihnen der Kö 
nig mündlich und schriftlich erklärte, er wolle Alles
	        
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