Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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her, weil das reine Wort Gottes nicht geprediget 
werden dürfe, und weil die Prediger desselben ver 
jagt werden; so erwiederte ihnen Ferdinand in sei 
nem Bescheide vom 8. Jäner 1542, daß er der Pre 
digt des Wortes Gottes nach dessen wahrem und 
Christlichem Verstände nie entgegegen gewesen sei, und 
gegen solche Prediger nie etwas habe unternehmen 
lassen. Uebrigens ermahnte er sie, den Religions 
neuerungen nicht anzuhängen, sondern die Entschei 
dungen der nächstens zu haltenden Kirchenversamm- 
lmig abzuwarten. Allein die Protestanten fuhren fort, 
auch ohne landesherrliche Erlaubniß, wenigstens hin 
und wieder auf ihren Schlössern, in ihren Patro 
natskirchen und selbst inlandesfürstlichen Städten und 
Märkten Prediger, und den Gottesdienst nach ihrer 
Weise zu halten. Zwar wurden sie, wenn es Ferdi 
nanden gemeldet wurde, zuweilen durch landesfürst 
lichen Befehl genothiget, ihre Prediger zu entlassen, 
wie z. B. im I. 1543 Georg, Graf von Schaunberg, 
der einen schön einmahl aus Oesterreich vertriebenen 
Prädikanten zu Efferding wieder angestellt hatte. Da 
aber dieß nur zuweilen geschah, und die fortgeschaff 
ten wieder anderswo sich einschlichen, oder ausgenom 
men wurden, so wurde dadurch das Lutherthum nicht 
im geringsten gehemmt. 
Zu den Fortschritten, die es vielmehr bestän 
dig zu machen fortfuhr, trug nicht wenig bei, daß 
von zeit zu zeit-katholische. Geistliche, selbst Präla 
ten, es annahmen. Dieß that 1544 Erasmus Abt zu 
Wilhering, der aus dem Kloster Ebrach in Franken
	        
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