Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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gen beobachtet worden, welche Mängel sich zeigten, 
und wie ihnen abgeholfen werden könnte. 
Diese berichteten nun nach Beendigung ihres 
Geschäftes, daß jene Verordnungen wenig beobach 
tet worden, daß die Gerichtsbarkeit der Geistlichen 
verhindert und beeinträchtiget werde, daß die geist 
lichen Stellen von den weltlichen Patronen nach Will 
kür besetzt, die kirchlichen Güter und Einkünfte ih 
rer ursprünglichen Bestimmung von denselben entzo 
gen werden u. dgl., daß in Oesterreich ob und unter 
der Kns im Herren- und Ritterstande, und unter 
den Beamten mehr Lutherische als Katholische-seien. 
Die Folge dieses Berichtes war ein neues scharfes 
landesfürstliches, an alle Zivil- und Militärbeamte 
und Obrigkeiten, an alle Grafen, Herren, Ritter, 
Richter, Bürger, und an das gesammte Volk ge 
richtetes, vom 17. November 1528 datirtes Dekret, 
worin die gefundenen Mißbräuche aufgezählt, und 
für die Zukunft scharf verbothen, dagegen die Unter 
stützung der geistlichen Obrigkeit, besonders bei^Be- 
strafung übelthätiger Geistlicher, die Zurückstellung 
der entzogenen kirchlichen Güter, Einkünfte und Stif 
tungen, und die Besetzung der Pfründen mit, dem 
Bischöfe angezeigten und von ihm gutgeheißenen Geist 
lichen binnen einem halben Jahre, bei deren Unter 
lassung sie der Bischof selbst für dieses Mahl mit sol 
chen Geistlichen besetzen sollte, befohlen wurde. Al 
lein dieses Dekret wurde aus schon angezeigten Ur 
sachen um so weniger beobachtet, da im nächsten 
Jahre ein furchtbarer Feind, die Türken, unsere
	        
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