Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

Auslanh nahm, aus welchem sie nie wieder in das 
Inland zurück gekommen sind. 
§. 721. Aufnahme der katholischen Religion. Neue Besitzungen 
und Vorrechte der Jesuiten. Neues Kollegium derselben 
zu Leoben. 
Nach und nach wurde die katholische Religion 
unter denjenigen, welche bei der Abschaffung des Lu 
therthums nur gezwungen sich dazu bekannt hatten, 
immer mehr ein Gegenstand der Ueberzeigung und 
Anhänglichkeit, besonders seitdem auch einige Edel 
leute, wie nahmentlich Johann Ulrich, Herr von Cg- 
genberg, ein Sohn desjenigen Siegfrieds, der das 
Lutherthum so eifrig befördert hatte, freiwillig zu 
derselben sich'bekannten. Dadurch wurde vorzüglich 
bewirkt, daß es für keine Schande mehr gehalten 
wurde, katholisch, oder, wie die Protestanten zu sa 
gen beliebten, papistisch oder päpstisch zu sein, was 
leider lange zeit der Fall gewesen war. Im I. 1603 
fanden sich in Steiermark und Kärnten schon über 
vierzig tausend, welche zur österlichen Zeit freiwillig 
^ur Beicht und Kommunion gingen, —was man da 
mahls für ein Wunder hielt, — und in den folgen 
den Jahren stieg diese Zahl in die hundert tausende.— 
Es wurden aber auch verschiedene Mittel angewen 
det , um dieses Wiederemporblühen der katholischen 
Religion zu befördern. Dem Kollegium der Jesuiten 
zu Gräz schenkte Ferdinand 1801 zur Erweiterung 
ihrer Wirksamkeit die Besitzungen, welche der schon 
seit geraumer Zeit eingegangene St. Georgsorden in 
Gesch.desChriftenth.4. Bd 25
	        
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