Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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am28. September Vormittag den Befehl anschlagen, 
daß die Prädikanten bei Lebensstrafe noch vor Son 
nenuntergang Gräz, und binnen acht Tagen das 
ganze Land räumen sollten. Diese unerwartete Ver 
schärfung schlug ihren Muth nieder, sie räumten Gräz 
wirklich noch bei scheinender Sonne, und bald folg 
ten ihnen die Prädikanten von Judenburg und ande 
ren Städten. 
§, 710. Andere Befehle zur Unterdrückung des Lutherthums. 
Es nahmen zwar verschiedene Edelleute einige 
von den Prädikanten auf; da jedoch Ferdinand den 
Letzteren nahmentlich die Todesstrafe androhte, so 
wollten sie sich der Gefahr nicht aussetzen, und ver 
ließen endlich das Land. Ferdinand aber erließ noch 
am 28. September ein Schreiben an die Verordneten, 
worin er auf die Vorstellungen der protestantischen 
Ständeglieder antwortete und zuletzt erklärte, daß die 
bisher von ihm erlassenen Dekrete ihre volle Giltigkeit 
haben sollten. Die Verordneten wandten sich noch ein 
mahl an den Erzherzog, und nahmen nun seine Güte 
in Anspruch; doch dieser gab ihnen am 30. Septem 
ber einen nachdrücklichen Verweis, und legte ihnen 
Stillschweigen auf, das sie von nun an auch wirklich 
beobachteten. Dagegen erließen sie am 23. Oktober 
und am 5. November Schreiben an die protestanti 
schen Ständeglieder in Ober-Oesterreich, worin sie 
ihnen ihr Schicksal meldeten, und über Ferdinand 
sich beklagten. Jene bezeigten ihnen in einem Rück 
schreiben ihr Beileid, ermahnten sie zur Standhaftig-
	        
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