Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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als Beitrag zum Türkenkrkege erlegen, die Kosten die 
ses seines Prozesses bezahlen, und endlich lebensläng 
lich zum Kennzeichen, daß er ein Ketzer gewesen, auf 
seinem Kleide ein Kreuz aus einem Stoffe von einer 
anderen Farbe tragen. Das ihm nun dargereichte Wie- 
derrufungsformular unterschriebTauber wirklich. Man 
machte diesen seinen Wiedcrrus durch den Druck be 
kannt, und bestimmte den 8. September 1524 zu sei 
ner öffentlichen mündlichenWiederrufung. Doch Tau 
ber, nachdem er auf die hiezu vor derStephanskirche 
errichtete Bühne gebracht worden war, fing vielmehr 
an, über das Verfahren seiner Richter wider ihn sich 
zu beschweren, erklärte, daß er nicht Einen Artikel 
widerrufen werde, und appellirte an das Reich. Nun 
ward er als ein hartnäckiger und rückfälliger Ketzer 
der weltlichenObrigkeit zur gewöhnlichen Todesstrafe 
übergeben. Man suchte zwar noch einmahl, ihn zum 
Wiederrufe zu bewegen. Da dieß jedoch vergeblich ge 
schah, so wurde er am 17. September 1524 vor dem 
Stubenthvr enthauptet und sein Körper auf einem 
Scheiterhaufen daselbst verbrannt. — Die zwei an 
dern, Voisler und Peregrinus wurden auch zum Wie 
derrufe und zur Kirchenbusse verurtheilt. Sie unter 
zogen sich dieser und verharrten standhaft in jenem. 
§. 578. Verbreitung des Lutherthums in Oesterreich. Ursa 
chen davon und dazu angewandte Mittel. 
Solches Verfahren war indeß doch nicht im Stan 
de, Andere von den Religionsneuerungen zurückzu 
schrecken. Diese bekamen vielmehr immerzu neue An-
	        
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