Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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sie daher überReligionssachcu nicht berathen dürften, 
überreichten sie eine neue Schrift, worin sie vielerlei 
zu bedenken gaben, über vielerlei sich beschwerten, sich 
unziemlicher Ausdrücke bedienten, ihrer Prediger, 
denen zu viel wider ihr Gewissen zugemuthet werde, 
sich annehmen zu müssen erklärten, und endlich sag 
ten, daß, wenn der Kaiser nicht bald von selbst ei 
nen Landtag ausschreiben würde, sie zur Beilegung 
dieser Dinge um einen anhalten müßten. Ohre ihnen 
hierauf zu antworten, schickte der Erzherzog diese ihre 
Schrift an den Kaiser mit seinem Gutachten, welches 
dahin ging, der Kaiser möchte den protestantischen 
Ständegliedern erklären, daß er von seinen in dieser 
Sache erlassenen Beschlüssen durchaus nicht abgehen 
werde, und daß sie demnach denselben, und was ins 
besondere die Vorfordcrung der Prädikanten und die 
Einforderung der Geldstrafe betreffe, unweigerlichen 
Gehorsam zu leisten hätten, bei dessen Verweigerung 
der Erzherzog, ohne erst einen weiteren Befehl abzu 
warten, das nöthige Einschreiten vorzunehmen habe. 
Diesem Gutachten gab der Kaiser seinen Beifall. Er 
richtete sich auch danach in seiner Anwvrt auf eine 
Schrift der protestantischen Ständeglieder vom Fe 
bruar 1589, in welcher sie um Einstellung der 
Prädikanten-Abschaffung, und um eine Unterredung 
zur Beilegung dieses Streitpunktes gebethen hatten. 
Eine neue Schrift an den Kaiser, worin sie um 
Zurücknahme der die Rcversirung ihrer Prediger 
betreffenden Verordnung bathen, nahm der Erzher- 
zog'gar nicht an, und verwies sie bei ihren ihm selbst
	        
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