Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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za Jnzersdorf würde gehalten werden, so wurde er 
frei gelassen. In diesen Umständen verlangten die 
protestantischen Ständeglieder von ihren Predigern 
ein schriftliches Gutachten über die Ausschließung 
fremder Unterthanen vom Lutherischen Gottesdienste. 
Dieß erfolgte bald, und die Prediger suchten darin 
zu beweisen, daß die Ständeglieder in jene Ausschlie 
ßung mit gutem Gewissen schlechterdings nicht willi 
gen könnten. Dasselbe Gutachten wurde auch von den 
Braunschweigischen und Mecklenburgischen Gottesge 
lehrten, denen man es zuschickte, gutgeheißen. Lan 
desfürstliche, das Lutherische Religionswesen betref 
fende Verordnungen vorher von protestantischen Uni 
versitäten prüfen und begutachten zu lassen, eh sie sich 
über ihre Befolgung äußerten, war nun schon etwas 
Gewöhnliches bei den Oesterreichischen Lutheranern 
des Herren- und Ritterstandes, so wie sie auch, so 
oft sie glaubten, in Religionösachen gedrückt zu wer 
den, Gesandtschaften an Höfe protestantischer Für 
sten schickten, und daselbst Verwendung und Hilfe 
suchten. Eine für das Vaterland bedenkliche Verbin 
dung mit Ausländern, wozu sie durch ihre Religio« 
veranlasset wurden! 
h. 679. Fernere Maßregeln zur Ausschließung der Katholicke» 
vom Lutherischen Gottesdienste 
Da die protestantischen Edelleute auf Veranlas 
sung der erwähnten landesfürstlichen Befehle öfters 
Versammlungen unter einander zur Erwirkung ihrer 
Zurücknahme und zur Sicherung ihres Religionswesens
	        
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