Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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von seinen Predigten auszuschließen, und an andern 
Orten, nahmentlich zu Wien, keine seclsorgerliche 
Handlung auszuüben. Die übrigen protestantischen 
Herren und Ritter betrachteten Geiers Sache auch 
als die ihrige. Sie verfaßten daher eine gemeinschaft 
liche Bittschrift, in welcher sie um Aufhebung des an 
Geiern erlassenen Befehls, und überhaupt umBelas- 
sung bei der bisherigen uneingeschränkten Ausübung 
der ihnen zugestandenen Religionsfreiheit bathen, wo 
bei sie sich theils darauf, daß ihnen eine solche Aus 
übung unter K. Marmilian II. und auch zu Anfang 
der jetzigen Regierung vergönnt worden, theils auf 
das Beispiel der Katholicken, die auch keinen Prote 
stanten von ihrem Gottesdienste ausschlössen, theils 
auf ihr Gewissen beruften. Diese Bittschrift ließen sie 
durch den Landmarschall, I. Wilhelm von Roggen 
dorf, den viele Lutherische Herren und Ritter beglei 
teten, dem Erzherzoge überreichen. Allein sie erhiel 
ten sowohl von diesem, als auch vom Kaiser aus Prag 
bei wiederhohlten Gesuchen abschlägige Antwort. Da 
Geier seinen Prädikanten zu Jnzersdorf zur Ausschlie 
ßung der Fremden von seinen Predigten und zur Un 
terlassung seelsorgerlicher Verrichtungen an fremden 
Orten nicht verhielt, so wurde der Prediger selbst 
nach Wien vvrgefordert, und ihm der Wille des Lan 
desfürsten vorgehalten. Auf seine Erklärung, dcnisel- 
ben nicht gehorchen zu können, wollte man ihn ins 
Gefängniß setzen; weil sich aber zwei protestantische 
Herren, Wolfgang von Lichtenstein und Franz von 
Gera verbürgten, daß einstweilen kein Gottesdienst
	        
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