Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

236 
wurden nach und nach dreizehn landesfürstliche Städte 
und Märkte in Oesterreich unter der Ens katholisch 
gemacht. Es durfte in ihnen nunmehr kein neuer Bür 
ger, Einwohner oder Unterthan aufgenommen wer 
den, der nicht vor der Obrigkeit zum katholischen 
Glauben stch bekannte, und schwor, daß er der kirch 
lichen Obrigkeit gehorchen wolle. Auch durfte hinfüro ’ 
von den landessürstlichen Orten kein Sindikus mehr 
ohne Bewilligung des Kaisers oder seines Statthal 
ters aufgenommen werden, eine Veranstaltung, wel 
che viel dazu beitrug, die Unterthanen sowohl im Ge 
horsam gegen den Landesfürsten, als in der katholi 
schen Religion zu befestigen. — Weil nach Fortschaf 
fung der Prädikanten aus den landesfürstlichen Städ 
ten und Märkten, doch wieder andere sich einschlichen, 
so wurde befohlen, dergleichen Menschen, wo man 
sie entdeckte, festzuhalten, und aus allen Oesterreichi 
schen Ländern zu entfernen. — Um die landesfürstli 
chen Orte auch dann, wenn sie etwa durch Verpfän 
dung oder Verkauf unter eine andere Herrschaft kom 
men sollten, gegen Lutherische Prediger zu verwahren, 
verordnete der Kaiser, daß künftighin in einem sol 
chen Falle die Pfarren und Benefizien immer dem 
Landesfürsten sollten vorbehalten werden. — Außer 
dem beförderte er in Oesterreich unter der Ens zum 
Amte eines Landmarschalls, Untermarschalls, Hof- 
kriegsrathsprästdentens, Stadthauptmannes zu W'.en, 
lauter, der katholischen Religion so wie ihm erge 
bene Männer, so wie die Protestanten von öffent 
lichen Aemtern, so viel es thunlich war, ausgeschlos-
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.