Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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nett der geistlichen Ständeglieder wurden nun zum 
katholischen Glauben gebracht, und die Dienstleute 
der Klöster, die sich nicht an ihn halten wollten, durch 
katholische ersetzt. 
§. 6(52. Andere Mittel zur Verminderung des Lutherthums. 
Melchior Kiesel. 
Nebst dem fuhr man fort, das §. 660 angeführ 
te, die Abschaffung des Lutherischen Gottesdienstes in 
den landesfürstlichen Orten betreffende Dekret in Voll 
zug zu setzen. Zu diesem Ende wurden eigene Kom 
missäre dahin geschickt, denen Geistliche, meistens Je 
suiten, beigegeben waren, welche die Abgefallenen 
belehren, ermahnen, bestreiten mußten. Sie thaten 
dieß mit besonders gutem Erfolge zu Krems, in wel 
cher Stadt Johann Matthäus, der das Lutherische 
Schulwesen in Oesterreich ungemein befördert hatte, 
Prediger gewesen war. — Den vertriebenen Prädi 
kanten wurde die Rückkehr in alle Oesterreichische Län 
der auf immer verbothen. Nach ihrer Fortschaffung 
wurde den Bewohnern der landesfürstlichen Orte un 
ter Androhung der schwersten Strafen befohlen, nur 
ihre katholischen Pfarrer zu hören, und von diesen 
die seelsorgerlichen Dienste zu verlangen. Die nicht ge 
horchten, wurden zuerst zurecht gewiesen, dann ein 
gesperrt, endlich aus dem Lande geschafft. Die hinge 
gen zur katholischen Religion zurückkehrten, bekamen 
die städtischen Aemter, und wurden in den Rath auf 
genommen , von welch beiderlei Stellen die Unkatho 
lischen ausgeschlossen wurden. Durch dieses Mittel
	        
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