Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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Religion willen nichts zu unternehmen, sie weder in 
ihren kirchlichen Uebungen und Rechten, noch in ih 
ren Einkünften zu beeinträchtigen oder zu stören, zu 
katholischen Pfarren gehörige Unterthanen von ih» 
rem Lutherischen Gottesdienste auszuschließen, und 
um Gestattung freier Religionsübung für dieselben 
bei dem Landesfürsten sich nicht zu verwenden. 
§. 6'j8. Der Protestanten Überschreitung des ihnen ertheilten 
Religionsprivilegiums. Lutherischer Gotttsditnst zu Hernals 
und zu Wien. 
Allein diese von den Lutherischen Herren und 
Rittern übernommenen Verpflichtungen, von de, 
ren Erfüllung doch die Giltigkeit des ihnen gemachten 
Zugeständnisses abhing, wurden von ihnen fast gar 
nicht erfüllt. Zu der Zeit, da ihnen dieses Zugeständ- 
niß gemacht wurde, hielt der Prediger von der Ro, 
senburg, Reuter, zu Wien in den Häusern des Gra 
fen von Salm, und der Herren von Polheim, All 
ersberg und Lichtenstein mehre Mahle Gottesdienst, 
wozu Jedem der Zutritt gestattet wurde. Dasselbe 
geschah auch an andern Orten, nahmentlich zu Her 
nals nächst Wien, welches Dorf damahls einem 
Herrn Geier von Osterbnrg gehörte« Dieser hatte 
bereits im I. 1568 auf die bloße landesfürstliche Zu 
sage der den Protestanten zu gestattenden fteieN Re 
ligionsübung, in Hernals, welches schon seit langer 
Zeit Armuth halber keinen Seelsorger hatte, einen 
Lutherischen Prediger aufgestellt, der in kurzer Zeit 
durch seine Predigten solches Aufsehen machte, daß 
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