Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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selben anerkennen sollten. Doch auf die Vorstellun 
gen des Ehiträus, der unterdessen theils zu Spitz, 
theils zu Wien auch die übrigen drei ihm aufge 
tragenen Schriften verfaßt hatte, und am 15. Au 
gust 1569 seine Heimreise antrat, verstanden sich die 
Lutherischen Ständeglieder zu dem, was der Kaiser 
verlangte, keineswegs. So wurde ihnen denn auch 
ihre Agende noch nicht bestätiget, indessen doch auf 
eine am 11. September 1569 eingereichte Bittschrift 
erlaubt, schon jetzt von der Zusage der freien Reli 
gionsübung Gebrauch zu machen, und somit ihren 
Gottesdienst anzustellen. Ein Konsistorium und einen 
Superintendenten gestattete ihnen der Kaiser nicht, 
sondern erlaubte ihnen nur, einen gelehrten und ge 
mäßigten Prediger zu halten, der die Kandidaten 
des PredigtWies prüfen, und darüber Zeugniß aus 
stellen sollte. 
ff. 647 Verwirklichung der den Lutherischen Herren und 
Rittern ^gemachten Zusage. 
Unterdessen dauerten die Unterhandlungen über 
ihre Kirchenagenve zwischen den Lutherischen Herren 
und Rittern und dem Kaiser fort, und sie mußten 
sich zu einiger Veränderung derselben, insbesondere 
zur Aufnahme mehrer Zeremonien, die Chiträus 
verworfen hatte, bequemem. Zu Anfang des Jah 
res 1570 hatte die Agende endlich eine solche Ge 
stalt, daß sie die landesfürstliche Bestättigung er 
hielt. Hierauf wurde nun auch jene Urkunde aus 
gefertiget, worin den Lutherischen vom Herren- und
	        
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