Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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üble Aufführung des dortigen Stiftdechantes, welcher 
später abgesetzt und endlich aus dem Stifte verstoßen 
wurde, eigenmächtig sich einen Lutherischen Prediger, 
entzogen sich ihrem ordentlichen Pfarrer und verwei 
gerten ihm Alles, was ihm gebührte. 
§. 629. Ortschaften mit Lutherischen Predigern zu jener Zeit. 
Wiewohl Ferdinand seine Verfügungen gegen 
die Protestanten außer Wirksamkeit gesetzt hatte, so 
hatte er sie doch nicht förmlich aufgehoben; und so ge 
schah es — besonders da sie sich mit dem Genusse des 
h. Abendmahles unter beiden Gestalten nicht begnüg 
ten — daß auch jetzt noch öfters Lutherische Pre 
diger und Schullehrer von der katholischen Geistlich 
keit über die Religion geprüft, ins Gefängniß ge 
setzt und vertrieben, diejenigen aber, die sie ange 
stellt hatten, nach Hofe gefordert, und mit der Un 
gnade des Landesfürsten und unausbleiblichen Stra 
fen für den Wiederhohlungsfall bedroht wurden. Deß 
wegen bathen die Lutherischen Ständeglieder den 
Kaiser im I. 1558 schriftlich, diesen Beunruhigun 
gen ein Ende zu machen. Da.sich Ferdinand hierauf 
gnädig erklärte, so legten sie das so aus, als ob er 
ihnen freie Religionsübung gestatten wollte, und dar 
um nahmen nun noch viel Mehre als vorher, Luthe 
rische Prediger in ihre Schloßkapellen und Patro 
natskirchen auf. Dergleichen findet man um' diese 
Zeit im Schlosse zu Vösendorf, welches damahls ei. 
nem Kaspar (Albeck, der auch Schönau und Zwölf- 
aring besaß, gehörte; zu Rosenburg am Kamp, wo
	        
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