Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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bens. Indessen wurden sse ziemlich milde behandelt, 
und um die Mitte des Jahres 1554 wieder in Freiheit 
gesetzt, durften jedoch nicht mehr in die Oesterreichi 
schen Länder kommen. 
H. 924. Ferdinands gelinderes Benehmen, gegen die 
Protestanten- 
Die^ Bemühungen protestantischer Edelleute, wie 
insbesondere des Christoph Jörger, auch ihre Un 
terthanen vom katholischen Glauben abwendig zu 
machen, bewogen Ferdinand, unterm 20. Februar 
1554 in seinen Ländern ein Edikt zu erlassen, worin 
allen Einwohnern befohlen war, bei der katholischen 
Religion zu verharren, und insbesondere das heil. 
Abendmahl nicht unter beiden Gestalten zu empfan 
gen. Allein, wie wenig die Protestanten dergleichen 
landesherrliche Befehle mehr achteten, ergibt sich 
daraus, daß die Lutherischen Ständeglieder von 
Oesterreich ob der Ens und von Steiermark sich viel 
mehr unterstanden, im nächsten Juni eine Bittschrift 
an den König zu überreichen, in welcher sie um die 
Genehmigung des von ihnen angenommenen Gebrau 
ches unter beiden Gestalten zu kommuniziren, ansuch 
ten; ein Gesuch, welches im folgenden Jahre auch 
die Lutherisch gesinnten Glieder des Herrn- und Rit 
terstandes in Oesterreich unter der Ens anbrachten. 
Ferdinands Bescheid darauf war gnädiger, als man 
es nach seinem bisherigen Verfahren vermuthensollte. 
Er sagte darin, er wolle die Sache weiter überlegen; 
unrerdessen habe er zu ihnen das Vertrauen, daß
	        
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