Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

126 
tesdienstordnung auf, durch welche vorgeschrieben 
ward, wie viele Aemter in denKlosterkirchen gehalten, 
wie die geistlichen Tageszeiten gesungen, die Sakra 
mente ausgespendet,und dieübrigen Kirchendienste und 
Gebräuche verrichtet werden sollten. Zur Einführung 
dieser Gottesdienstordnung berief Ferdinand verschie- 
dene Prälaten aus Oesterreich ob und unter der Ens 
an seinen Hof, erklärte ihnen, daß dieselbe Alle an 
gehe, und befahl ihnen- sie den Ihrigen kund zu rar 
chen. Zugleich wurde festgesetzt, daß in ganz Oester 
reich alle Vorsteher der Klöster beiderlei Geschlechtes, 
wenn sie ihr Amt anträten, sich verpflichten müßten, 
jene neue Gottesdienstordnung in allen Stücken zu 
befolgen. In den Bisthümern von Wien und Neu 
stadt wurde eine Gotteödienstordnung für alle Kirchen 
vorgeschrieben, und den Bürgermeistern und Anwäl 
ten aufgetragen, über die Beobachtung derselben zu 
wachen, und falls sie eine Nachlässigkeit darin be 
merkten, den Bischof, das Domkapitel oder die Geist 
lichen, die sie sich zu Schulden kommen liessen, zuerst 
zu ermahnen, und wenn das nicht hälfe, es dem 
Hofe anzuzeigen. Durch alle diese Maaßregeln wurde 
die bereits vorhandene Verachtung der Weltlichen 
gegen die katholische Geistlichkeit und Religiöst ver 
größert, und ähr Abfall von dieser dadurch befördert. 
Dieselbe Wirkung brachten sie unter den Geistlichen 
bervor, die sich durch sie von den Lutherisch gesinnten 
Rätben und Beamten abhängig sahen, und ihren 
Neckereien und Bedrückungen Preis gegeben fühlten.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.