Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Zweiter Band (Zweiter Band / 1840)

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eigentlichen Mönchen, Mannsleute zur Verrichtung 
der Handarbeiten in die Gesellschaft des Klosters auf, 
welche anfangs noch nicht zur Beobachtung der Or⸗ 
densregel verpflichtet wurden, jedoch das Mönchs— 
gewand, oder ein demselben ähnliches trugen, und 
zu einer gewissen klösterlichen Lebensart, und tägli— 
chen Gebethen und andern Andachtsübungen verhal— 
ten wurden. Solche wurden Laienbrüder genannt. 
Die Geistlichen, welche keine höheren Verrichtungen 
hatten, beschäftigten sich mit Bücherabschreiben und 
anderen leichteren Handarbeiten. Aber eben dieser 
Umstand, und der geistliche oder gar priesterliche Cha— 
rakter, den nun fast alle Mönche hatten, trug eben— 
falls zur Vermehrung ihres Ansehens bei. 
X 328. Infulirte Aebte. Freiungen bei den Klostern. 
Einige unter den Klostervorstehern, Aebten oder 
Pröpsten, erlangten in diesem Zeitraume für sich und 
ihre Nachfolger durch päpstliche Vergünstigung, nebst 
dem Hirtenstabe, dessen sie sich schon früher bedienen 
durften, auch die Infel, und die Befugniß, einige, 
sonst dem Bischofe zuständige Weihungen z. B. der 
Kirchen, Altäre, Glocken, Kirchengeräthe und Kir⸗ 
chengewänder vorzunehmen, ja selbst die minderen 
geistlichen Weihen ihren Professen zu ertheilen; nah— 
mentlich der Dompropst zu Salzburg im Jahre 1229, 
der Abt von St. Lambrecht, Permann von Trüch— 
sen, ein Bruder, Eberharts II. Erzbischofs von Salz⸗ 
burg im Jahre 12405, der Schottenabt Philipp, der 
von 1250 bis 1279 dem Kloster zu Wien vorstand,
	        
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