Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Zweiter Band (Zweiter Band / 1840)

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Mönchen zu Kremsmünster, nach Ulrichs im Jahre 
1182 auf dem Kreuzzug erfolgten Tode, zum Abt auf— 
gedrungen hatte, wirthschaftete sehr übel, veräußerte 
mehre Grundstücke und Kirchengeräthe des Klosters, 
ließ Reliquien und Privilegien auf die Seite schaffen, 
und übte an den solchem Unfug sich widersetzenden 
Mönchen, Gewaltthätigkeit aus, so daß diese den 
Abt beim Papste verklagten, bei dem sie aber nichts 
ausrichteten, weil sie den Mangold nachmahls frei⸗ 
willig als Abt angenommen und bestätiget hatten. 
Da es nun der Bischof mit seinem Bruder hielt, so 
dauerten die Gewaltthätigkeiten des Abtes, und der 
Widerstand der Mönche zu Kremsmünster noch lange, 
bis zu dem folgenden Bischofe Wolfger fort. 
F. 326. Exemte Kloster. 
Gegen solche, von Bischöfen oder von weltlichen 
Großen versuchte Gewaltthätigkeiten waren jene Klo⸗ 
ster besser geschützt, welche unmittelbar unter den 
Schutz des h. Petrus, d. i. des Papstes gestellt, 
oder, wie man kurz sagte, exemt waren. Ueber sie 
hatte nähmlich der Diözesanbischof keine Gewalt, 
burfte sich weder in ihre klösterlichen Angelegenhei— 
ten, noch in die Angelegenheiten ihrer zeitlichen Gü— 
ter und ihres Vermögenszustandes mischen; wenn Un⸗ 
ordnungen darin einrissen, ließ sie der Papst selbst 
durch dazu erwählte andere Aebte, meistens vom Zi⸗ 
sterzienser⸗Orden untersuchen und abstellen; wenn 
sie von Jemanden angesochten wurden, war der Papst 
ihr unmittelbarer Schutzherr; nur in Kirchensachen,
	        
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