Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Zweiter Band (Zweiter Band / 1840)

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ner Pfarre gehörigen Orten, besonders in Schlössern, 
war eine Kapelle errichtet, und dabei ein Priester, 
vorzüglich zum Messelesen gestiftet, welcher davon 
Kaplan hieß, und in der Regel unter dem Pfarrer 
stand. In andere, mit einer Kirche versehene Orte 
setzte der Pfarrer einen Priester, der daselbst statt sei⸗ 
ner und in seinem Nahmen die Seelsorge ausübte. 
Dieser hieß Vikarius oder Stellvertreter des Pfar⸗ 
rers. Solche Vikare waren auch die Moönche und die 
Weltpriester, welche die den Klöstern einverleibten 
Pfarren, und die Pfarren derjenigen verwalteten, 
welche aus Mangel der Priesterweihe, aus Alter 
oder Gebrechlichkeit, oder aus anderen Ursachen nicht 
selbst die Pfarrgeschäfte verrichten, oder die Seel⸗ 
— ä Die Vikare so wie die Hilfs⸗ 
priester bei der Pfarrkirche oder die Kooperatoren 
konnte der Pfarrer, der sie aus eigenen Mitteln un⸗ 
terhalten mußte, nach seinem Gutdünken aufneh⸗ 
men und entlassen. — Die Landdechante, denen eine 
Anzahl Pfarrer zur Beaufsichtung, und zur Besor⸗ 
gung gemeinsamer Angelegenheiten von geringerem 
Belange, zur Verrichtung gẽwisser kirchlicher Ge⸗ 
schäfte untergeordnet war, kommen schon im gegen⸗ 
wärtigen Zeitraume vor. 
. 301. Archidiakone oder Erzpriester. 
Zur Besorgung der kirchlichen Geschäfte der Dib⸗ 
zese, oder zur Beihilfe in der Kirchenregierung , er⸗ 
wählten die Bischoöfe einen oder den— andern unter 
den vornehmeren oder fähigeren Geistlichen, meistens 
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