Volltext: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Österreich 45. und 46. Jahrgang (45. und 46. Jahrgang / 1925)

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Dr. ßnomaeus bestand anfänglich auf der Beibehaltung seiner Stadt- 
praxis, ließ sich aber aus besonderes Zureden der Inspektoren herbei, 
um den bisherigen Rektorsgehalt von ZOO fl. die Stelle anzunehmen, 
wenn man ihm die Stadt-Praxis mit ZOO fl. ablösen und wenigstens jene 
an den Rollegen und Schülern und die schriftliche Ordination seiner aus 
wärtigen, Menten unbeschadet seiner Schulpflichten gestatte und ihm bei 
eventueller Abschaffung der Rirche und Schule (!) seine vorige Krzten- 
ftelle wieder einräumen würde; denn sonst hieße das, wie man sagt, von 
dem Rotz auf den Esl gesessen! Er hatte vielleicht schon eine Ahnung der 
kommenden Dinge! Die Inspektoren traten noch einmal entschieden für 
seine Berufung mit 600 fl. Gehalt ein (von dem Z00 fl. ad personam 
erfolgen könnten) und erklärten für einen anderen keine Verant 
wortung auf sich zu nehmen. Dr. Rnomaeus wurde denn auch unter den 
, obigen Bedingungen angestellt und Memhard (mit Dekret vom 16. Feb- 
ruar 1598) bis Georgi mit Abfertigung von 500 fl. und einem Er 
ziehungsbeitrag für seine Rinder entlassen. Ruf seine Bitte um ein In- 
terzessionsschreiben an den Rat der Stadt Regensburg, wo er sich ansätzig 
machen wollte,^) erhielt er die gewünschte Empfehlung am 5. März 1598. 
Daniit war ein großes Rapitel unserer Schulgeschichte abgeschlossen, 
die Zeit eines trotz innerer und äußerer Rümpfe doch fortschreitenden 
Rufschwungs und man hoffte nun auf eine Periode ruhiger Fortent 
wickelung — da traf am 5. März 1600 ein kaiserliches Dekret Rudolf II. 
mit dem Befehl der Abschaffung des protestantischen Rultus und damit 
auch der Auflassung der Landschaftsschule ein: es war der Vorbote 
schwerwiegender Ereignisse! Run folgte Schlag auf Schlag. Eine ernste 
Zeit war für die Schule hereingebrochen, zunächst neun Jahre lang 
dauernd, voller Rümpfe und Sorgen, die größer und weitertragend 
waren wie die um innerer Schwierigkeiten willen; denn nun wurden 
Rirche und Schule selbst in ihrem weiterbestände in Frage gestellt. 
2. DieZeit des Still st andes der Landschaftsschule 
bis zu ihrer Wiedereröffnung 1600 bis 1609. 
Der Rampf zwischen Regierung und Ständen um den Fortbestand 
der Schule. 
Vas Dekret Rudolf II. vom 5, März 1600 sowie sein Rredenzschreiben 
vom selben Tage an die Stände ist kurz genug. Mit wenigen Strichen 
wird des Raifers Wille als fuprema lex bezeichnet.^) 
Dieses kaiserliche sic volo, sic jubeo hatte begreiflicher weise in 
Ständekreisen nicht geringe Aufregung verursacht, wie fernes wetter 
grollen kündete es die kommenden Rümpfe an. 
Unter dem 18. März 1600 berief Hans Freiherr von Jörger — einer 
der entschlossensten und kundigsten Vertreter der evangelischen Sache — 
durch reitende Boten die zunächst erreichbaren Ständemitglieder zu einem 
Ronvent auf den 19. März, 6 Uhr früh, zu dem sechs verordnete (Hans 
von Sprinzenstein, f). Wilhelm von Zelking, Reichard von Starhemberg, 
Thristof von Gebt, Paul Ehristof Flußhardt und der Landessekretär 
Ehristof Struz) erschienen. Abends kamen noch sieben weitere Herren 
hinzu. Freiherr von Jörger erstattete eingehend seine Mitteilungen über 
die ernsten Vorkommnisse der letzten Stunden. Reines seiner Worte ver-
	        
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