Volltext: II. Theil Garsten, Gleink, Kremsmünster, Schlierbach (2,2 / 1913)

82 Benediktinerabtei Kremsmünstei*. 
Gesamturbars zur Abfassung von Teilverzeichnissen1 gedrängt zu haben, 
wie uns ein zufällig erhaltenes, in der Ausgabe mit a bezeichnetes ver¬ 
muten läßt. 
Das Teilurbar und Urkunden1 2 3 zeigen, daß der Güterkomplex des 
Stiftes bereits im 12. und 13. Jahrhundert in Ämter gegliedert war. 
Ein Gesamturbar ist vor dem Urbar von 1299 nicht nachweisbar, 
doch scheint die Berufung der Hs. B auf ein ;antiquum exemplar, quod 
Leander scripsit18 für die Existenz eines solchen zu sprechen. 
Außer dem unter Abt Friedrich I. von Aich (1275—1325) angelegten 
Urbar vom Jahre 1299 sind uns noch mittelalterliche Gesamturbare dieses 
Stiftes aus den Jahren 1434 und 1467, letzteres mit einem Duplum aus 
dem Jahre 1468, erhalten. 
Das urbarium novum, das nach M. Pachmayr4 unter Abt Wolfgang 
Widmar im Jahre 1497 entstanden sein soll, ist offenbar das noch erhaltene 
Steuerbuch, das mit dem Jahre 1497 beginnt und in die ersten Jahre des 
16. Jahrhunderts hinüberreicht, daher für die vorliegende Ausgabe nicht 
mehr in Betracht kommt. 
Beschreibung der Handschriften. 
Teilurbar a, eingetragen auf Fol. 95 b der Pergamenthandschrift 
F p 19 (Brevier) der k. k. Studienbibliothek in Linz. 
Die Handschrift gehört dem 12. Jahrhunderte an und war zuletzt im 
Besitze des Benediktinerstiftes Gleink gewesen. Die urbariale Eintragung 
wurde von mir im Jahre 1896 aufgefunden und im Archiv für österr. 
Geschichte, Bd. 87 (1899), veröffentlicht. 
Die Zeit, in der sie entstanden ist, läßt sich aus den Angaben, die 
das Verzeichnis selbst bietet, einigermaßen bestimmen. 
Vor allem ist zu beachten, daß darin eine Reihe von Gütern in der 
heutigen Ortschaft Weigersdorf aufgezählt wird, die dem Stifte mit Urkunde 
vom 27. Februar 1162 zugesprochen worden sind, die einen Streit mit dem 
Kämmerer Engelger beendete.5 
Die Eintragung gerade dieser Güter in dem kurzen Verzeichnis er¬ 
klärt sich aus dem Interesse, das ihre schriftliche Fixierung nach dem 
günstigen Ausgange des Prozesses hatte. 
1 Vielleicht sind solche unter den ,antiqui libri‘ zu verstehen, auf die sich die 
Hs. A auf Fol. 31 b beruft. 
2 Vgl. UB. III, n. 160 (1249), n. 170 (c. 1250), n. 394 (1269), Anh. n. 1 (1251). 
3 Randnote auf Fol. 20 a. Bisher nicht beachtet. 
4 Hist, -chron. series abbatum et religiosorum monasterii Cremifanensis, Styrae 
1777, p. 283. 
ö UB. II, n. 216.
	        
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