Volltext: II. Theil Garsten, Gleink, Kremsmünster, Schlierbach (2,2 / 1913)

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Benediktinerabtei Gleink. 
Da es nun im Urbar unter officium Hage heißt „quod rexit tune 
Chunradus Widmer“, bei den Ämtern Gleink und Haidershofen aber cquod 
regit Fridericus5, bezw. 'quod regit Dietricus dotarius’, so ist das Urbar 
kaum viel später als 1308 niedergeschrieben worden, gewiß aber nach 
dem 12. März 1307, weil der in dieser Urkunde gegen Verleihung des 
Gutes Unchsingsoede zu Landsidelrecht ausbedungene Zins von 3 sol. den. 
wienn. mon. im Urbar schon von erster Hand so eingetragen ist. 
Die schon angeführte Urkunde vom 7. Juli 1308 gibt aber noch einen 
weiteren Anhaltspunkt zur Datierung des Urbars. 
Mit dieser Urkunde verleiht nämlich Abt Offo von Gleink die „pos- 
sessiones super Aigen sitas“, welche Ditmarus de Chremsperch dem Kloster 
zugeeignet hatte, dem Heinrich Stadler als Leibgeding gegen einen jährlich 
am Feste des hl. Andreas zu reichenden Zins von 30 Pfennigen. 
Das Urbar weist diesen Dienst nun schon von erster Hand auf, es 
fällt also die Abfassung des Urbars in die Zeit nach dem 7. Juli 1308 
oder wenigstens nicht viel früher, wenn man etwa mit der Möglichkeit 
rechnen will, daß die Eintragung geschah, ehe noch die Urkunde ausge¬ 
stellt war. Dies zum terminus post quem. Terminus ante quem ist das 
Jahr 1312. Denn die in einem Nachtrag Fol. 31b verzeichneten Güter 
1—5 kamen in diesem Jahre an das Stift (UB. V, n. 82). 
Demnach ist das Urbar unter Abt Ofifb (? 1277—1313), der auch 
sonst für sein Stift sehr tätig war,1 entstanden. 
Die Nachträge späterer Hände lassen sich urkundlich bis zum Jahre 
1355 verfolgen. 
Die dem Urbar zugrundeliegende Verwaltungsorganisation hat schon 
früher bestanden, denn in einer Urkunde vom Jahre 1252 (UB. III, n. 194) 
werden schon die Ämter Windischgarsten, Haag und Wienerweg genannt. 
Der Besitz war an sich und im Verhältnis zu dem anderer Stifte sehr 
gering; die Klagen über Armut, die uns in Gleinker Urkunden wiederholt1 2 
begegnen, sind keine Phrase gewesen. 
Das Urbar des Stiftes, das der letzte Abt, als er Dechant und Stadt¬ 
pfarrer von Enns wurde, dorthin mitnahm, ist derzeit im Diözesanarchiv 
in Linz verwahrt. 
Es gliedert sich folgendermaßen: 
1. Amt Gleink, B. Steyr [Fol. la —11b]. 
2. Amt Haag, NÖ. [Fol. 12 a—17a]. 
3. Der Besitz in Haidershofen, B. Haag, NÖ. [Fol. 17 a—18 b]. 
4. Der Besitz in Ardagger, B. Amstetten, NÖ. [Fol. 19 a—20 a]. 
5. Amt Nöstlbach, B. Neuhofen [Fol. 20 b—21b]. 
1 F. Pritz, Geschichte der ehern. Benediktiner-Klöster Garsten und Gleink, S. 174 ff. 
2 Z. B. UB. VII, n. 130. — Über den ursprünglichen Besitz vgl. den Stiftbrief 
Jahre 1125 (UB. II, n. 111) und die Urkunden UB. II, n. 113, 262, 263. 
vom
	        
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