Volltext: II. Theil Garsten, Gleink, Kremsmünster, Schlierbach (2,2 / 1913)

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Benediktinerabtei Kremsmünster. 
16. Amt Kremszell [Fol. 45 b—48 b]. 
17. Amt Zehenthof [Fol. 49 a—50b]. 
18. Amt Fischen [Fol. 51a—53 a]. 
19. Amt Sipbachzell [Fol. 53 b — 57 a]. 
20. Dienst im Dorfe Kremsmünster [Fol. 57 b—58 b]. 
21. Dienst außerhalb der Ämter [Fol. 59 a]. 
22. Dienst der inkorp. Pfarren [Fol. 59 a]. 
23. Dienst von einzelnen Höfen [Fol. 59 b—60 a und Fol. 83 a—85 b]. 
24. Lehenregister [Fol. 61a—70a]. Fol. 70b und 71a leer. 
25. Taiding [Fol. 71b—80 a]. 
26. Waldbesitz [Fol. 80 b]. Fol. 81 und 82 leer. 
27. Amt Viehdorf [Fol. 86 a]. 
28. Amt Haning [Fol. 86 a—86 b]. 
29. Dienst von St. Martinsberg [Fol. 87 a—88 b], 
30. Amt Buchkirchen [Fol. 89 a—93 a]. 
31. Dienste in Niederösterreich [Fol. 93 b und 94 b]. 
32. Käsedienst [Fol. 94 a]. 
Das Verhältnis der Handschriften zu einander. 
Ein Vergleich der einzelnen Urbarien zeigt, daß sich in der Gliederung 
des Stiftsbesitzes in der Zeit von 1300—1470 nichts Wesentliches geändert 
hat. Es kehren die Namen der Ämter, wie sie sich in A B finden, in 
C D E wieder, nur heißt das Officium Sculteti (Schulzenamt) des ältesten 
Urbars später Amt Leombach. 
Nur ein neues Amt hat die Folgezeit innerhalb des alten Sallandes 
errichtet: das Amt Teuerwang, aus dem großen Amte Eberstalzell gebrochen. 
Die beiden neuen Ämter Viehdorf und Haning, die wir in D E finden, 
fassen spätere Erwerbungen und entlegenen Streubesitz zusammen. Die 
Tatsache, daß das Amt Kremszell, das noch in D E verzeichnet ist, im 
Urbar C fehlt, vermag ich nicht zu erklären, während das Fehlen anderer 
in A B D E vorkommender Abteilungen darauf zurückzuführen ist, daß eben 
C nur oberösterreichischen Besitz, und zwar den der alten Stiftsämter aus¬ 
weist. Darum ist beispielsweise auch der Käsedienst im Garstentale (um 
Windischgarsten), nicht aber der in A B unmittelbar angereihte von Oblarn 
(Steiermark) aufgenommen. 
Der Stiftsbesitz in Kärnten (A B) fehlt nicht nur in C, sondern auch 
in D E. Offenbar ist er, wie schon Achleuthner vermutete, später der 
weiten Entfernung halber veräußert oder vertauscht worden. Eine Ur¬ 
kunde hat sich darüber allerdings nicht erhalten. 
In A B sind den einzelnen Stiftsämtern (Camerarius, Hospitalarius, 
Xnfirmarius, Custos, Praepositus) besondere Einkünfte aus den ihnen zuge¬ 
wiesenen Gütern Vorbehalten.
	        
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