Volltext: Decanat inner den Linien Wiens. Das gewesene Stift von St. Dorothea und die Pfarre Roßau mit der vom Lichtenthale [15] (15 = Abth. 1, Oesterreich unter der Enns dießseits der Donau ; Bd. 10 ; / 1836)

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Bemerkung über die Steuern und die Dienste/ und 
die Zeit/ wenn man sie leisten soll. Wenn von einem Für 
sten für die Gemeinde eine Landsteuer ausgeschrieben wird/ 
so müssen zwey Theile die Rohrer und Schwarzauer/ und 
den dritten Theil die Gutensteiner geben; diese Gerechtigkeit 
haben wir durch die Gnade alter Fürsten erlangt. Darum 
—, Am ersten gibt man die Pfingst-Steuer, acht Tage nach 
Pfingsten, diese besteht in Käse und Hühnern, und ein 
Käse soll ein Pfenning werth seyn, und wer dieß am be 
stimmten Tage nicht gibt, den kann der Herr pfänden, oder 
kann ihm es auch schenken. Den St. Michaels-Dienst gibt 
man am Sonntage nach dem St. Michaels-Tage, und wer 
diesen Dienst nicht zur bestimmten Zeit gibt, der muß ihn 
zweyfach geben. Darum —. Die Weihnachts-Steuer gibt 
man an dem Sonntage nach dem neuen Jahr, sie besteht 
in Käse, ein Käse soll zwey Pfenninge werth seyn, und 
ein Huhn soll drey Pfenninge werth seyn. Darum -*■% So 
sich einer dem Herrn will widersetzen, der soll ihm geben 
12 Pfenninge. Und soll einen Tag arbeiten in dem Buch 
schachen, und zu St. Georgens-Tage soll er sich gerichtlich 
stellen. 
Wer auf der Maumau räumet, dem ist man schuldig 
aus dem Bauwatde einen Stamm Holz zu geben. Eine 
Wiese, die heißt die Forstwiese, sie gehört demjenigen zu, 
den der Herr zu einem Förster setzet. Ueberdieß hat der 
Förster aus dem Bauwalde eine Fuhr Holz, zu 2000 
lerchbaumenen Stecken, oder zu einem Zentner Breter. 
— Auch soll man den Holzknechten ihre Arbeit, ihre Zwi 
ckel, ihren Werkzeug unangetastet lassen. Würde man ei 
nem esnen Schlegel davon tragen, und man ertappet ihn 
dabey, so muß er ihm ein Taglohn bezahlen. Wenn Je 
mand einem andern seine Waare ausführt, es sey aus 
dem Bauwalde oder Gemeinde-Walde, wenn er dabey er 
griffen wird, so muß er Strafe bezahlen 72 Pfenninge. 
Wenn Jemand einem andern seinen Grund wollt verweh 
ren- und wollte ihn nicht darüber treiben pNr fahren
	        
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