Volltext: Decanat inner den Linien Wiens. Das gewesene Stift von St. Dorothea und die Pfarre Roßau mit der vom Lichtenthale [15] (15 = Abth. 1, Oesterreich unter der Enns dießseits der Donau ; Bd. 10 ; / 1836)

der Landefeuer, und legten nun die Rechnung über ihr 
Geschäft. Weil sich bey selben alles richtig befunden hatte/ 
so gaben ihnen der Bischof zu der Neustadt, Dietrich, und 
der Abt bey den Schotten, Michael, auf Anforderung der 
Landschaftsverordneten, das ihnen gebührende Absolutorium. 
Ingleichen beschenkte der Cardinalpriester Laurenz daS Stift 
mit einem geistlichen Schatze und solchen Privilegien, nähm 
lich, daß sie jeden Monath das Fest der heil. Dorothea zwey- 
mahl begehen dürfen, wenn eS nicht durch ein Brevierfest 
verhindert würde, daß sie auf ihren Gütern auf Portatilen 
Messe lesen dürfen, daß alle Gläubigen die ihre Kirche 
an den Festen des Herrn, an Dorothea und Kirchweihfeste 
besuchen, und darin die Sakramente empfangen würden, 
einen Ablaß von 7 Jahren, und so viel Quadragenen ge 
nießen sollten. 
Kaum war dieSNuhe im Lande hergestellt, als die 
Neuerungen, welche Luther in der Kirche angefangen hatte, 
auch bald in Oesterreich Freunde und Anhänger fanden, und 
es gab mehrere Bürger zu Wien, welche eifrige Schüler 
der neuen Lehre wurden. Ferdinand wendete die Mittet der 
Belehrung und Strenge an. Durch letzteres wurde der 
neuerdings abtrünnige Tauber zum Scheiterhaufen verurtheilr, 
und die Bischöfe mußten wachen, daß nicht unter dem Cte- 
rus sich Leute fänden, die diesen Atmungen öffentlich beyzu 
pflichten sich.herausnahmen. Dieser und anderer Ursachen wegen 
mag der Bischof zu Wien sich bewogen gefunden haben-» eine 
Visitation in dem Stifte zu hatten, da ihn mehrere Stifts 
mitglieder gebethen hatten, sie zu veranstalten. 
Die erneuerten und verschärften Verordnungen dieser 
Visitation bestanden darin: daß der Obere die Brüder nicht 
in Gegenwart der Gäste, und. mit Discretion zurechtweise, 
daß der Ausgang der Geistlichen seltener geschähe, daß die 
Gastfreyheit nicht übermäßig ausgedehnt werde, daßderProhst 
ohne gegründete Ursache vom Gemeintische nicht wegbleibe, 
daß der Procurator einen Geistlichen zum Gehülfen habe, 
daß der Propst und Procurator jährlich in Gegenwart des Bischofs
	        
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