Volltext: Geschichte des Steirischen K. u. K. Infanterie-Regimentes Nr. 27 Band II (II. / 1937)

Auszeichnungen der Regimentsangehörigen im 
Weltkriege 
Vorbemerkung 
Die Aufnahme -der ausgezeichneten Regimentsangehörigen im Texte des Werkes 
und in dem nachfolgenden „Namensverzeichnisse" gründet sich, da bezügliche Daten 
nach Auflösung des Ersatzbataillons zur Gänze -verlorengingen, auf die Durchsicht 
aller Personal-Verordnungsblätter. Das Ergebnis dieser Arbeit ist das „Summarische 
Verzeichnis". Wer die im Buchtexte ausgenommenen Personen wurden die Daten 
der Verleihung durch Ausheben der Belohnungsanträge im Kriegsarchive in Wien 
ermittelt. 
Im Buchtexte nicht ausgenommen, sondern lediglich in dem angeschlossenen 
Namensverzeichnisse erscheinen hingegen jene Personen, die Auszeichnungen für 
Leistungen hinter der Kampflinie, im Hinterlande oder als Zugeteilte zu fremden 
Truppen oder Anstalten — diese sind dem Namen beigefügt, falls ein Belohnungs¬ 
antrag ausgehoben war — sich erwarben, weiters noch die große Zahl aller im 
Jahre 1917 und bis Ende Februar 1918 verlautbarten bronzenen und aller 
1918 bis 1920 verlautbarten silbernen Tapferkeitsmedaillen 2. Kl. 
In dieser Kategorie werden dem Suchenden bei Durchsicht des Namensverzeich¬ 
nisses die mangelnden Personaldaten auffallen, die eine genaue Personsermittlung 
nicht ermöglichen. Diesem Mißstande wurde im Personal-Verovdnungsblatte erst im 
Herbste 1917 abgeholfen, indem dem Namen auch das Geburts-, Asient- oder 
Musterungsjahr und die Grundbuchblatt- oder Vormerkblattnummer beigefügt 
wurden. Eine Aushebung und Durchsicht auch dieser Belohnungsanträge zur 
Ergänzung der Personaldaten und die Aufnahme dieser Auszeichnungen im Texte 
des Werkes hätte eine zu große Mehrarbeit, auch eine Erweiterung des Werkes 
beansprucht, handelt es sich hier doch um ein Mehr von 4478 Belohnungsanträgen 
(2262 für die silberne Tapserkeitsmedaille 2. Kl. und 2216 für die bronzene). Dieser 
Vorgang erscheint um so berechtigter, als der Qualitätswert der Auszeichnungen im 
Laufe der Kriegsjahre durch die später aufhörende einheitliche Beurteilung (über¬ 
gehen des Verleihungsrechtes auf niedere Kommandostellen) und auch aus anderen 
Gründen immer geringer wurde. Dürfte doch zum Beispiel eine Waffentat, die 1915 
die Verleihung der bronzenen Tapferkeitsmedaille begründete, im Jähre 1918 mit 
der silbernen Tapferkeitsmedaille 1. Kl. bewertet worden fein. Aus diesen Gründen 
wurde die immer höher ansteigende Zahl der bronzenen Tapserkeitsmedaillen von 
März 1918 an auch im Personal-Verordnungsblatte nicht mehr berücksichtigt. 
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