Volltext: Geschichte des Steirischen K. u. K. Infanterie-Regimentes Nr. 27 Band I (I. / 1937)

hätte, so wäre dadurch diese Verantwortung noch gesteigert worden. Auch war nicht 
zu vergessen, daß die Bündnisverträge Österreich-Ungarns nur für einen Ver¬ 
teidigungskrieg galten, und namentlich den beiden südlichen Bundesgenossen, Italien 
und Rumänien, keine Handhabe geboten werden durfte, sich der Erfüllung der 
Bundespflichten unter Berufung auf den Buchstaben zu entziehen. Forderte doch 
auch Deutschland von seinem Verbündeten, daß er alles vermied, was ihn zum 
Angreifer stempeln konnte! So kam es, daß die Donaumonarchie nur gegen Serbien 
mobilisierte, und daß fünf Tage lang alle Kriegsmaßnahmen lediglich gegen diesen 
Gegner gerichtet waren, also jeder Spitze gegen das von Stunde zu Stunde 
bedrohlicher werdende Rußland entbehrtenx. 
Von der Teilmobilisierung war außer der „Minimalgruppe Balkan" (8 Infan¬ 
teriedivisionen und 7 Landsturminfanterie- und Marschbrigaden), die auf alle Fälle 
gegenüber den südslawischen Königreichen aufzumarschieren hatte, auch die 
„8-Staffel" betroffen. Letztere umfaßte jene Heereskörper, die in einem Balkan- 
konflikte — im Falle Rußland ruhig blieb — gleichzeitig mit der Minimalgruppe 
Balkan an Serbiens Grenzen zu rollen hatten, um den Feind entscheidend zu 
schlagen. Hingegen war die 8-Staffel grundsätzlich für Galizien vorgesehen, falls 
das Zarenreich sofort auf den Plan trat. Unter allen Umständen gegen Rußland 
war die Hauptmasse des Heeres, die „^-Staffel", bestimmt, mit insgesamt 28V? In¬ 
fanterie- und 10 Kavalleriedivisionen, zu denen noch 21 Landsturminfanterie- und 
Marschbrigaden traten. 
Die Teilmobilmachung gegen die beiden südslawischen Königreiche ries das Auf¬ 
gebot von 7 Korps mit zusammen 20 Infanteriedivisionen, 3 Kavalleriedivisionen 
und 6 Landsturminfanteriebrigaden sowie den zugehörigen Marschformationen und 
Besatzungstruppen, mithin zwei Fünftel der Wehrmacht, unter die Waffen. 
überdies ließ die Heeresleitung das Grazer III. Korps mobilisieren, um über 
einen Kräftezuschuß zu verfügen. 
Als erster Alarmtag galt für die aufgebotenen Heereskörper der 27., als erster 
Mobilisierungstag der 28. Juli. 
In Laibach erfolgte am 26. Juli gegen 3 Uhr morgens die Verlautbarung des 
Mobilisierungsbefehles durch das Stationskommando. Beim Regiments vollzog sich 
die Durchführung der mit der Alarmierung im Zusammenhange stehenden Ma߬ 
nahmen reibungslos. In den letzten Krisenjahren war den Alarm- und Mobili¬ 
sierungsvorbereitungen beim Regiments und beim Ersatzbataillonskader in Graz 
ein besonderes Augenmerk zugewendet worden1 2. Diese Maßnahmen sollten sich nach 
jeder Richtung hin bewähren. Geringfügige, im vorhinein nicht gänzlich aus¬ 
geschaltete Reibungen wurden dank der Initiative und der durchgreifenden Energie 
der für den glatten Ablauf der Mobilisierung des Regimentskörpers verantwort¬ 
lichen Organe überwunden. 
1 Österreich-Ungarns Letzter Krieg, I.. 16, 17. — Das Werk des Österreichischen Kriegs- 
archivs bildet die Hauptquelle für die Erfassung der großen Geschehnisse aus den Kriegsschau¬ 
plätzen, innerhalb deren sich das Schicksal des Regimentes erfüllte. Die bezüglichen Stellen 
sind zumeist im Wortlaute wiedergegeben. 
2 Im Winter 1912/13 erließ das Regimentskommando (Mobilisierungsreferent Hptm. Her¬ 
mann Fröhlich) eine neue Mobilisierungsinstruktion an sämtliche Unterabteilungen des Regi¬ 
mentes und an den Ersatzbataillonskader. 
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