Volltext: Heere und Flotten aller Staaten der Erde XIII. Jahrgang 1914 (1914)

Australien. 
GSröße: 7 929 000 qkm. 
Einwohner: 4 530 000. 
Wehrgesetz!): Allgemeine Wehrpflicht für britische Untertanen, die 
6 Monate im Lande wohnen, vom 12. bis zum 26. Lebensjahr, und zwar 
vom 12. bis 14. als Junior⸗, vom 14. bis 18. als Seniorkadetten und vom 
18. bis 26. in der Bürgerwehr. Für die einzelnen Klassen ist eine bestimmte 
Zahl von UÜbungstagen vorgeschrieben. Bildung einer Reserve der Bürger⸗ 
wehr aus den Mannschaften vom 26. Lebensjahre ab ist beabsichtigt. 
Gliederung: Es bestehen im ganzen 6 Divisionsdistrikte. Inner⸗ 
halb derselben gliedern sich die Streitkräfte in Brigaden und Garnison⸗ 
truppen. Eine Inf.Brig. soll bestehen aus 4 Batlnen., 1 Esk., 1Feld⸗ 
art.Abteilung zu 2 Battn., 1 schweren Batt., 1 Feldpion⸗Komp., Sig⸗ 
nalistenkomp., Verpflegungs⸗ und Sanitätsformationen; eine leichte be— 
rittene Brig. (im ganzen 5) aus 3 Kav.Regtrn., 1 Batt., 1 Pioniertrupp, 
Signalistenkomp. usw. 
Bis 1919 werden aufgestellt: 23 Brig. zu 4 Batln., 31 Kav.Regtr., 
50 Battn. zu je 4 Gesch., 7 schwere Haubitz-⸗Battn. zu je 4 Gesch., 14 
Feldpion⸗Kompn., 7 Verkehrs-Kompn., 40 Crain⸗Vompn., 13 Kompn. 
Garn.Art. 
Hiervon sind 1914 voraussichtlich vorhanden: 52 Batlne. Inf., 23 
Regtr. RKav., 21 Feld-Battn., 13 Kompn. Garn.Art. 
Ständig vorhanden sind nur die Instruktions- und Art.Kadres 
mit zusammen etwa 28500 Mann. 
Stärke: 150 000 Mann, zurzeit etwa 40 000. 
Bewaffnung: s. Großbritannien, S. 34. 
Marine: 1Panzerkreuzer (1911) 19500t, 3 Geschützte Kreuzer (1912) 
3700 t, 3 Torpedobootszerstörer (1910/ 11) 710 t, 2 Unterseeboote. Im 
Bau: 3 Torpedobootszerstörer. Geplant: Innerhalb 22 Jahren Schaf⸗ 
fung von s Panzerkreuzern, 10 geschützten Ureuzern, 18 Corpedoboots⸗ 
zerstörern, 12 Unterseebooten, 4 Spezialschiffen, in 2 Divisionen; s. auch 
Großbritannien, S. 34/35. 
Belgien. 
Größe: 29 457 qkm. 
Einwohner: 7 500 000. 
Wehrgesetz von 1913: Allgemeine Wehrpflicht vom vollendeten 
19. Lebensjahre an. Die Dienstzeit beträgt 15 Jahre, und zwar s in der 
Linie und 5 in der Reserve. Die aktive Dienstzeit dauert bei den Fuß— 
truppen 185, bei der fahrenden Art. 21, bei der reitenden Art. und Kav. 
24 Monate. Alle Leute, die nicht aktiv gedient haben, gehören vom 
21. - 50. Lebensjahre zur Bürgergarde (kurze jährliche UÜbungen). 
Friedensgliederung: Es sind 6 Armeediv. und 1 KRav.⸗Div. vor⸗ 
handen. 
) Die Armee befindet sich zurzeit in der Neuorganisation, die bis 1. 7. 1919 eine 
wesentliche allmähliche Erhöhung der Friedens⸗ und Kriegsstärke bringen wird.
	        
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