Volltext: Heere und Flotten aller Staaten der Erde XIII. Jahrgang 1914 (1914)

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Reguläre englische Cruppen: s. S. 33, Anm. 1. Vermehrung der⸗ 
selben bevorstehend. 
Marine: 9 Kanonenboote (96 /97) auf dem Nil, mehrere Jachten 
und Avisos des Khedive. 
BZ 
Afghanistan. 
Sröße: 620 000 4 bm. 
Einwohner: etwa s ooo ooo. 
Wehrgesetz: Allgemeine Wehrpflicht, doch wird nur der achte 
Mann eingezogen. 
Gliederung und Stärke: Die Streitkräfte bestehen aus dem stehenden 
heere, der Reserve und der CTerritorialarmee. Sie ähneln in ihrer Organi⸗ 
sation derjenigen der englischen Truppen in Indien. Das stehende Heer 
ist stark: 40 ooo Mann Inf., 7000 Mann Kav., 3000 Mann Art. Außer⸗ 
dem sind noch Milizen einzelner Stämme jederzeit verfügbar, welche 
auf 28 000 Mann Kav. und 5000 Mann Inf. zu schätzen sind. (Sämt⸗ 
liche Angaben sehr unsicher.) 
Bewaffnung: Im Heere sind an Gewehren alle vorhandenen 
Modelle vertreten; die allgemeine Einführung des Lee⸗Metford⸗Ge⸗ 
wehres hat begonnen. An Art. sind Feld⸗, Maultier⸗ und 1 Elefanten⸗ 
Batt. vorhanden; die Zahl der teilweise sehr alten Geschütze wird auf 400 
geschätzt. Die Armee-⸗Werkstätte in Kabul fertigt Patronen, Gewehre 
und Geschütze an. 
Albanien. 
GSröße: Etwa 30 000 qkm. 
Einwohner: Etwa soo ooo. 
Vorläufig noch keine gesetzlich geregelte Militärpflicht. Zur Auf—⸗ 
rechterhaltung der Ordnung diente bisher eine einheimische Gendarmerie 
von etwa 600 Mann. Aufstellung einer internationalen Gendarmerie 
unter holländischen Offizieren. 
Argentinien. 
Sröße: 2 888 620 4 km. 
Einwohner: etwa s ooo ooo. 
Wehrgesetz vom Jahre 1905: Allgemeine Wehrpflicht vom voll⸗ 
endeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr, und zwar die ersten 
3 Jahre in der Territorial⸗/Garde, 10 Jahre (vom 21. bis 30. Lebensjahr) 
im stehenden Heere, davon waktiv und 9 in der Reserve, ferner 10 Jahre 
in der Nationalgarde und die letzten 5 Jahre wieder in der Territorial⸗ 
Garde. Mit Ausnahme der durch das Gesetz auf Grund besonderer Ver—⸗
	        
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