Volltext: Geschichte des regulirten lateranensischen Chorherrenstiftes des heiligen Augustin zu Reichersberg in Oberösterreich

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und Weise, wie Erzbischof Konrad in dem von ihm ertheilten 
Privilegium angeordnet, daß nämlich die erwähnten Wülfing und 
Wolsker und deren gesetzliche Nachfolger das Recht haben sollen, 
den Priester für diese Kapelle selbst zu wählen, der dann von 
dem Erzbischöfe zu Salzburg die Investitur zu empfangen habe, 
und daß nur das Hausgesinde des Meierhofes daselbst beerdigt 
werden dürfe, während die übrigen Bewohner bei der Mutter- 
kirche begraben werden sollen; schließlich gestattete Adalbert noch, 
daß es dem Priester der Kapelle erlaubt sein solle, am Ehar- 
samstage und Pfingstsamstage eine Taufe daselbst vorzunehmen, 
indeß die übrigen, den Nothfall ausgenommen, nur in der 
Mutterkirche ertheilt werden sollen. Zeugen dieser Verfügung 
waren: Theodorich, Bischof von Gurk, Bernhard, Propst von 
Vorau, Ulrich von Hartperg, Eberhard von Neunkirchen, Erbo, 
Pfarrer von Bromberg u. a. m. 
In Anbetracht seiner durch das hohe Alter herbeigeführten 
Schwäche legte Propst Philipp, nachdem er noch die Wasserleitung, 
welche ©erhöh durch Hereinleitung des Senftenbaches ins Kloster 
um 1151 bereits begonnen, mit vielem Auswande endlich glücklich 
zu Stande gebracht, sein Amt in die Hände des Erzbischofes 
Adalbert von Salzburg am 28. August 1189 nieder und erhielt in 
der zwei Tage darauf stattgefundenen Wahl den Priester Gerlohus 
zum Nachfolger, welcher unter Gcrhohs Leitung von Jugend auf 
hier war herangebildet und wegen seiner ausgW'chneten Eigen¬ 
schaften auf Verlangen des Propstes und der Kanoniker von 
Salzburg, mit Zustimmung der Brüder von Reichersberg, in das 
Kapitel von Salzburg war versetzt worden. Eine seiner ersten 
Bemühungen war, die Mauthfreiheit zu Aschach, welche Reichers¬ 
berg daselbst früher genossen, seit zehn Jahren aber durch Sorg¬ 
losigkeit verloren gegangen war, wiederum geltend zu machen; 
was ihm auch gelang, nachdem er sein Recht am 16. Juni 1190 
durch 7 Zeugen vor Gericht bewiesen *)• 
Zu Beneventemuth, wo schon unter seinem Vorfahrer durch 
den Religiösen Magnus, von welchem höchst wahrscheinlich auch 
l) Codex Trad. CC.
	        
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