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gekostet hatte, endlich ganz beigelegt worden. Nachdem Reichers-
berg allen Verbindlichkeiten, welche Bischof Eberhard von Bam¬
berg, der am 15. Juli 1172 bereits gestorben, demselben indem
von ihm genehmigten Vertrage noch auferlegt hatte, getreulich
nachgekommen, war ihm wohl von Hermann, Eberhards Nach¬
folger auf dem bischöflichen Sitze, die im Kloster Prüfling hinter¬
legte Urkunde ausgefolgt worden; auch hatte nicht lange hernach
Heinrich von Paumgarten. als Erzbischof Adalbert sich in Rei-
chersberg einfand, von diesem dahier auf die Fürbitte der Chor¬
herren und nachdem er auf die Reliquien geschworen hatte, das
Stift wegen dieses Tausches hinsüro nicht mehr anfechten zu
wollen, die Lossprechung vom Kirchenbanne erhalten, in welchen
er wegen seiner Brandlegungen verfallen war. Doch kaum war
nach einiger Zeit (um 1174) der Chorherr Dietrich, Heinrichs
Bruder, welcher durch ungefähr 25 Jahre der Wirthschaft des
Klosters als Schaffner mit Emsigkeit vorgestanden und haupt¬
sächlich jenen Tausch angeregt und bewerkstelliget hatte, mit Tod
abgegangen, so trat Heinrich mit neuen Ansprüchen auf einige
Wiesen und auf eine halbe Manfe auf, unter dem Vorgeben,
daß selbe in dem Tausche nicht inbegriffen seien und daß er selbe
bisher bloß seines Bruders wegen an sich zurückzunehmen unter¬
lassen habe.
Reichersberg berichtete hierüber an den Herzog von Bayern,
den Schirmvogt von Münsteuer; da dieser aber eben nach Sach¬
sen eilte, so trug er die Ausgleichung dieser Angelegenheit dem
Erchenbert von Hagenau, dem Pabo von Ering und dem Albert
von Hütte auf. Diese kamen am hiezu anberaumten Tage im
Schlosse Graben zusammeu. Von Seite Reichersbergs fand sich
dabei der selige Propst Arno mit dem Hallgrafen Gebhard ein,
auch Heinrich von Paumgarten war erschienen. Nachdem beide
Theile vernommen worden waren, drangen die Schiedsrichter in
den Propst und dessen Begleiter, dem Heinrich noch eine kleine
Daraufgabe zu leisten, worauf dann dieser nach der Rückkehr des
Herzogs vor demselben eine Verzichtleistung beschwören müsse, die
er nicht mehr, wie bisher geschehen, zu brechen wagen dürfe.
Heinrich erklärte sich hiezu bereit, wofern man ihm willfahre.