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die Ausnahme in die Fraternität mit der Zusicherung nach ihrem
Ableben auch in der Grust ihrer Ahnen dahier beigeseht zu werden1).
So schwer auch Reichersberg die üblen Folgen der noch immer
fortdauernden Kirchenspaltung schon empfunden, ließ es doch auch
unter Propst Arno nicht ab, an Papst Alerander festzuhalten.
1173 schickte Propst Arno zwei seiner Chorherren, den gelehrten
Dekan Magnus und einen gewissen Philipp, der ihm in der
Würde eines Propstes nachfolgte, zu jener Synode nach Rom,
in welcher Alexander die Lehrsätze der Waldenser verdammte, indem
er ihnen die von ©erhöh zur Widerlegung der Häretiker verfa߬
ten Schriften mitgab^).
Wie oben bereits erwähnt, hatte Kaiser Friedrich den nach
dem Ableben des Erzbischofes Konrad II. von Salzburg erwählten
Adalbert nicht anerkannt, sondern ihn vielmehr genöthigt, seinen
Sitz zu verlassen. Nachdem er selbst zweimal, nämlich 1170 und
1172, nach Salzburg gekommen und Alles aufgeboten, den Klerus
zu vermögen, an die Stelle Adalberts, den man fälschlich selbst
bei Alerander III. mehrerer Verbrechen angeklagt, einen anderen
Erzbischof zu erwählen, ließ er ihn endlich auf dem Hoftage, den
er in dieser Absicht zu Regensburg 1174 gegen Ende Mai hielt,
und welchem auf seinen ausdrücklichen Befehl alle Suffragan-
bischöse des Salzburger Kirchensprengels, mit Ausnahme des
Bischofes von Freisingen, und fast alle Prälaten und die vor¬
nehmsten Ministerialen des Erzstiftes, so wie beinahe alle Fürsten
des deutschen Reiches anwohnten, förmlich absetzen und an dessen
Statt den Propst Heinrich von Berchtesgaden wählen. Diesen
belehnte er alsogleich feierlich vor der ganzen Versammlung mittelst
des Scepters mit den Regalien; wornach hinwiederum die Fürsten,
den Herzog von Bayern an der Spitze, von dem Erwählten in
Gegenwart des Kaisers die Belehnung mit den Lehen des Erz-
stiftes, die sie inne hatten, empfingen. Von den anwesenden
Prälaten und dem übrigen Klerus, der zugegen war, hatten nur
sehr Wenige den Muth, diesem widerrechtlichen Vorgänge ihre
') Codex Tradit. CLXIX.
2) Salbuch 121.