Volltext: Geschichte des regulirten lateranensischen Chorherrenstiftes des heiligen Augustin zu Reichersberg in Oberösterreich

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gegeben, die ausdrückliche Erklärung beigefügt sei, daß des 
Bischofes Getreue, Geistliche und Laien in den Tausch gewilliget; 
eine namentliche Aufzählung derselben sei nnnöthig; auch wisse 
Jedermann, daß den Bischof, als 1153 zu Regensburg dieser 
Tausch zur Sprache kam, eine große Anzahl seiner Ministerialen 
umgeben habe. 
Auch Erzbischof Eberhard hatte sich, als er hievon Kunde 
erhalten, des Stiftes angenommen und in einem Schreiben vom 
12. Juli 1161 dem Bischöfe von Bamberg dringende Vorstellun¬ 
gen hierüber gemacht und ihn ermahnt, da der Tausch rechtsgiltig 
abgeschlossen und Bamberg wegen Bewilligung desselben von 
Reichersberg den Zehent auf dem Grivinberge erhalten, das Stift 
deßhalb nicht fürder mehr zu beunruhigen, noch von seinen Leuten 
solches zu gestatten1). 
Als jedoch nach dem Ableben des Erzbischofes Eberhard und 
des Markgrafen Otackar von Steyer, welcher am 31. December 
1164 auf der Reise ins heilige Land zu Fünfkirchen in Ungarn 
gestorben war und als Lehenträger von Münsteuer in den Tausch 
dieses Gutes eingewilliget hatte, Reichersberg schutzlos dastand, 
suchte Heinrich seine Forderungen durchzusetzen. Er gab nämlich 
vor, daß der Tausch nicht giltig sein könne, indem er damals 
noch zu jung gewesen, um die Sache nicht gewußt und überhaupt 
dabei verkürzt worden sei. Anfangs brachte er seine Klage beim 
Kaiser vor, als dieser 1165 aus der Reise nach Wien zu Passau 
sich aufhielt, ©erhöh, welcher auch zugegen war, erzählte den 
Hergang der Sache und berief sich auf die Urkunde, in welcher 
der Bischof von Bamberg den Tausch bestätiget hatte. Der Kaiser 
beschied die Parteien nach Wien und trug dem Propste auf, 
besagte Urkunde mitzubringen, um nach dem Inhalte derselben 
den Streit entscheiden zu können. In Wien fand sich bei der 
Verhandlung auch Bischof Eberhard von Bamberg ein; als nun 
dieser die von ihm ausgestellte Urkunde lesen hörte, erhob er sich 
von seinem Sitze und stellte zwar die Echtheit derselben nicht in 
Abrede, suchte sie jedoch für ungiltig zu erklären, weil die von 
') Original.
	        
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