empfing er oftmals mit innigster Andacht die heiligen Sakramente
und ordnete nachdem er noch seine Ordensgelübde erneuert selbst
vor seinem Hinscheiden, wiewohl ihm sein Zustand die heftigsten
Schmerzen verursachte, mit aller Ruhe Alles an, was nach seinem
Tode zu geschehen habe. Den 16. April, als am Ostermontage
um halb 4 Uhr Nachmittags, beschloß er endlich unter Seufzern
der Liebe und Demuth sein thätiges Leben und ward am 19. in
der Stiftskirche vor dem Altare der seligste» Jungfrau Maria,
die er stets besonders verehrt hatte, beigesetzt, nachdem er durch
volle 18 Jahre dem Stifte höchst würdevoll vorgestanden und die
Wohlfahrt desselben ungemein befördert hatte. Noch hatte er vor,
den Thurm der Stiftskirche zu erbauen und einen neuen Hoch¬
altar sowie die beiden ersten Seitenaltäre herzustellen, wozu er
das erforderliche Geld schon vorbereitet hatte; da aber der Tod
ihm diese Entwürse nicht mehr ausführen lief, so hinterließ er
seinem Nachfolger eine schriftliche Anordnung hierüber. Bei der
vor der Wahl desselben aufgenommenen Inventur des Stiftsver¬
mögens fanden sich in baarem Gelde 54000, an Activforderungm
42900 und an Schulden 24100 fl. vor.
Am 28. Mai schon ging die Wahl eines neuen Propstes
vor sich, in welcher Ambros Kreuzmayr (1770 — 1810) die
Stimmenmehrheit erhielt und am 5. August in der Domkirche zu
Passau benedieirt wurde. Er hatte zu Schärding, wo sein Vater
Chorregent war, 1726 am 2. September das Licht der Welt
erblickt, dahier am 1. November 1747 die Ordensgelübde abgelegt
und am 29. April 1753 die Priesterweihe erhalten. Nachdem er
vorerst durch zwei Jahre den Posten eines Kooperators zu Ort
versehen, ward er 1755 Vicar in Münsteuer, hierauf Stifts¬
dekan und 1765 Pfarrvicar in Ort. Gleich seinem Vorgänger
ein sehr wirthschastlicher, ernster und höchst würdiger Mann von
hoher ehrfurchtgebietender Gestalt führte Propst Ambros die Lei¬
tung des Stiftes ganz in dessen Geiste fort.
Mit dem Grafen Joseph von Tattenbach zu St. Martin,
dessen Vater Graf Marmilian dem Stifte gewaltthätig einen
großen Theil der Jagdbarkeit weggenommen, in Folge dessen sich
ein langer Proceß mit demselben entsponnen hatte, der kein Ende