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appliciren dürfe, wie und für wen er wolle, außer die Lambrechtner
stellen sich zum Opfer ein, so daß der Pfarrer ein Aequivalent habe.
Mittlerweile hatte sich Propst Herculan im Vereine mit
St. Nikola um die Einverleibung feines Stiftes in die Congre-
gation der lateranensifchen Chorherren beworben. Die Aufnahme
des Stiftes Reichersberg in dieselbe erfolgte zwar durch den da¬
maligen Generalabt Anton Mangilius am 29. Juni 1726, jedoch
unter der Bedingung, daß jede Propstwahl zur Bestätigung dem
Generalabte gemeldet und alle drei Jahre am Feste der Aufnahme
Mariens in den Himmel für das Wohl und die Erhöhung der
lateranensifchen Kongregation ein feierliches Amt gehalten werde.
Da man von Seite des Stiftes auf die erste Bedingung nicht
eingehen zu können glaubte, erwirkte der paffauische Agent Mariani
am 6. April 1728 bei dem Generale Aseanius de Varesiis nicht
nur die unbedingte Aufnahme, sondern auch 1729 die Bestätigung
derselben vom Papste Benedict Xlll.; für erstere hatte Propst
Herculan 25 Ducaten, für letztere hingegen 56 fl. zu entrichten.
Zum Behufe der gegenseitigen Mittheilung und innigeren Ver¬
bindung wurde doch auch bei dieser letzteren Aufnahme verlangt,
daß wenigstens der Name jedes neugewählten Propstes dem
Generale bekannt gegeben und alle drei Jahre das oberwähnte
Amt gehalten werde *).
Von eben demselben Papste hatte der vorhinangeführte Bischof
von Passau, Joseph Dominicns Gras von Lamberg, am 1. Juni
1728 auch die Eremtion seines Bisthums erwirkt, die hierauf
bezügliche Bulle wurde am 23. November 1730 durch Papst
Clemens XII. bestätigt und dem Klerus der Diöcese mitgetheilt.
Ein Jahr vorher hatte der Pfarrer Joseph Flötzinger von
Utzenaich vor seinem Ableben dem Stifte die 1000 fl. Rheinisch,
welche dasselbe ihm schuldig geworden war, gegen dem legirt,
daß für ihn und seine Verwandten alle Quatember dahier ein
Seelenamt gehalten werde, worüber der Propst und das Kapitel
am 15. October 1727 einen Revers ausstellten °).
') Originale.
5) Copic.