Volltext: Geschichte des regulirten lateranensischen Chorherrenstiftes des heiligen Augustin zu Reichersberg in Oberösterreich

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gehöre, abgekehrt und das Stift auch wegen des Holzes Hart 
sehr beschwert; weßhalb der Propst durch den Kellermeister Hiero¬ 
nymus Stettner Klage dagegen erhob vor dem Landrichter Her¬ 
mann Gruber zu Schärding, welcher am 8. Oktober 1488 die 
Sache dahin entschied, daß es bei den alten Rechten und Her¬ 
kommen zu verbleiben habe, werde der Senstenbach geräumt, so 
soll dieß so veranstaltet werden, daß dem Herrn von Trenbach 
so wenig Schaden als möglich geschehe. Ferner hatte derselbe die 
Kapelle zu St. Martin ohne Wissen des Propstes abbrechen und 
das heilige Sakrament in das Schloß und nicht in die Pfarrkirche 
Münsteuer übertragen und alle Samstage im Schlosse Messe 
lesen lassen. Auf den Protest, welchen der Stiftsdekan Wolfgang 
Mühlhaimer zu St. Martin vor der Hofbrücke in Gegenwart des 
öffentlichen Notars Laurenz Liebhart im Aufträge des Propstes 
dagegen am 13. Mai 1491 erhob, entgegnete der von Trenbach: 
„Die Kapelle ist mein, wäre sie sein, warum hat er sie nicht 
decken lassen. Er habe den Chor abgebrochen und werde ihn 
wieder aufbauen; die Messe sei von seinen Vorfahren gestiftet, 
er könne sie lesen lassen, wo er wolle. Daö heilige Sakrament 
aber habe er darum aus der Kapelle nach Hof (Schloß) bringen 
lassen und nicht in die Pfarrkirche, damit er nicht, wenn ihm 
etwas geschehe, ihnen nachReichersberg nachlaufen müßte". Wegen 
der Messe, des heiligen Sakramentes und der psarrlichen Rechte 
hatte schon am 3. November 1484 der Weihbischof Adalbert den 
Ausspruch gethan, daß Trenbeck sich Hierinfalls an die Erlaubniß 
des Propstes oder des Pfarrers von Münsteuer zu halten habe 
und binnen Jahresfrist einen Stiftbrief hierüber errichten solle; 
was aber bisher nicht geschehen. Erst nach drei Jahren unter 
dem folgenden Propste, am 7. April 1494 nämlich, wurde dieser 
Streit beigelegt durch einen Schiedsspruch des Moriz Tannberger 
von Aurolzmünster, des dortigen Pfarrers Stephan Egger und 
des Wolfgang Freyer, Erbtruchfesses des Stiftes Salzburg, welche 
erklärten, daß Trenbeck binnen Jahresfrist einen Stiftbrief auf¬ 
richten und sich wegen der Messe, des heiligen Sakramentes und 
der pfarrlichen Rechte, nach der obigen Entscheidung des Weih- 
bischofes, an die Erlaubniß des Propstes oder des Pfarrers zu
	        
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