Volltext: Geschichte des regulirten lateranensischen Chorherrenstiftes des heiligen Augustin zu Reichersberg in Oberösterreich

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und namentlich auch diese, dem Stifte in der Zehentbehebung 
keine Hindernisse in den Weg zu legen, getreulich einzuhalten 
gelobt hatte. Demohngeachtet fing er, nachdem er seine Psründe 
kaum angetreten, alsbald an, den Zehent daselbst sich zuzueignen. 
Der Streit ward anfangs vor dem salzburgischen Dekan und 
Osficial Eberhard zu Salzburg verhandelt, von dessen Entscheidung 
der Pfarrer aber an den päpstlichen Stuhl appellirte, wovon der 
päpstliche Auditor Martin Galos am 9. Juni 1420 den Propst 
und das Kapitel in Kenntniß setzte und in einem andern am 
19. Juli desselben Jahres zu Florenz ausgefertigten Erlasse alle 
Jene, welche auf diese Angelegenheit Bezug habende Urkunden 
bisher böswillig verheimlicht, zur Herausgabe derselben auffor¬ 
derte O. Ueber die darüber erfolgte Entscheidung ist wohl weiter 
nichts bekannt, doch scheint gleichfalls dem Stifte das Recht 
zuerkannt worden zu sein, da es sich auch späterhin im Besitze 
der vom Pfarrer angestrittenen Zehente befand. 
Der Pfarrer Erhärt Christian von Kirchschlag war 1425 
gestorben und hatte durch Präsentation des Propstes Paul den 
Andreas Schwentner zum Nachfolger erhalten, welchen Erzbischof 
Eberhard von Salzburg durch den Pfarrer von Aspang dem Volke 
vorzustellen den 14. September des nämlichen Jahres den Auftrag 
ertheilte. Im Jahre 1436 befand sich zn Kirchschlag, wahrschein¬ 
lich an der Schloßkapelle des Gutsherrn Albert von Pottendorf, 
ein gewisser Peter Peßler, welcher dem vorerwähnten Andreas 
Schwentner die Pfarre streitig machte und mehrere Pfarrgüter an 
sich riß. Wohl hatte der salzburgische Osficial Jodok Gafsolt in 
seinem Erkenntnisse Schwentner als den rechtmäßigen Pfarrer 
erklärt, doch hatte Peßler gegen dieses Urtheil an den apostolischen 
Stuhl appellirt, welcher den Propst Wilhelm von Turris von 
St. Stephan in Wien, dieser aber den dortigen Dekan Thomas 
Hadmar mit der Untersuchung beauftragte. Letzterer hob das erste 
Urtheil ganz auf, da appellirte nun Schwentner an das Concil 
von Basel, welches durch den Propst von Genua, Marcus von 
Francis, wiederum das vom salzburgischen Osficial gefällte Urtheil 
l) Originale.
	        
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