Volltext: Das Cisterzienser-Stift in Neustadt, die Nonnen des nähmlichen Ordens in Wien [13,1] (13 = Abth. 1, Oesterreich unter der Enns dießseits der Donau ; Bd. 9 ; / 1835)

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Stadt besuchen, doch die Seelsorge war der Pfarre Eipeltau 
übertragen, die bis zur Ankunft der Carmeliten, die sie bis 
zum Jahre 1646 besorgte», versah, in welchen in Folge einer 
neuen Pfarr-Eintheilung auch AlleS, was außer der Schlag 
brücke gelegen war, der Pfarre von St. Stephan zugetheilt 
wurde. 
Die Statuten, oder Rechte des oberen Werds, welche 
Hormayr im Urkundenbuche Nr. 21g anführt, wurden schon 
in den letzten Tagen Albrechts V., oder in den ersteren 
Friedrichs IV., den Tagen Leopolds deS Glorreichen, und 
insbesondere dem Jahre 1210 verfaßt. (Horm. II. Jahrg. 
S. 146.)
	        
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