Volltext: Historische und topographische Darstellung von Klosterneuburg und seiner Umgegend dießseits der Donau [1] ([1] = Abth. 1 ; Bd. 1 ; / 1824)

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der größere Theil von Höflein , und die im Jahre 1722 er 
neuerte und mit weißem Bleche gedeckte Kirche sammt dem Thur 
me abgebrannt war. Pfarrhos und Schule liegen auf dem 
nähmlichen Felsen, wie die Kirche, doch ist von ihrem Alter und 
ihrer Erbauung gar nichts bekannt. Beyde gewähren eine herr 
liche Aussicht in das jenseitige Land, und auf die imBogeü siH 
krümmende Donau. 
Was die Schicksale dieser Pfarre anbelangt, so wurde sie 
erst in der Mitte des dreyzehnren Jahrhundertes ein Eigenthum 
des Stiftes Klosterneuburg. Leopold Graf von Hardeck übergab 
im Jahr 1246 das Dorf Hovelin (Höflein) nebst dem Patrona 
te über die Kirche und allen dazu gehörigen Grundholden gegen 
die Summe von n5 Pfund Pfennigen dem Stifte, welches 
zwar im I. 1280 dieserwegen von den beyden Grafen Bern 
hard und Heinrich von Schaumburg angefochten, aber keines- 
weges derselben beraubt wurde; denn kaum wurden die Gegner, 
die darauf erbliche Ansprüche zu haben glaubten, ihres Unrech 
tes überwiesen, so leisteten sie feyerlich in einer eigenen Urkun 
de darauf Verzicht, und Dorf und Kirche blieb ein Eigenthum 
des Stiftes, welches von jener Zeit an die Pfarrstelle daselbst bald 
mit Weltpriestern, bald mit Chorherren aus seiner Mitte besetzte. 
Um allen künftigen Streitigkeiten vorzubeugen, und zu 
gleich die großen Auslagen der damaligen Gastfreyheit des Stif 
tes zu decken, bath Propst Peter I. den Papst Bonifacius IX., 
daß er diese Pfarre Höflein an der Donau seinem Stifte in- 
corporiren möchte, und Bonifaz, der die Billigkeit dieser Bit 
te einsah/ erfüllte im Jahr 1899 den Wunsch des Propstes in 
einer eigenen Urkunde. 
Dem ungeachtet wurde Klosterneuburg im Jahr 145i zum 
zweyten Male in Betreff des bisher ausgeübten Vogtey - Rech 
tes vom Grafen Michael von Hardeck, und in Hinsicht des hie 
sigen Urfahr-Rechtes von dem dortigen Pfarrer und Weltprie 
ster Conrad Niederer beunruhiget; aber die feyerliche Verzicht- 
leistungs-Urkunde des Grafen, die Entscheidung des Bischofes 
Leonhard von Paffau, und die Entlassung des zänkischen Pfar^ 
rers, beendigten diesen lästigen Streit. Späterhin verlieh Kai 
ser Friedrich jH. Ulrich dem Eistzinger die Vogtey über Höftein,
	        
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