Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns


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Ein neuerliches Reskript dd. Wien 11. April 1782 stellt es aus, daß 
die beiden Kommissäre, statt sich standhaft zu äußern und eine ordentliche 
Berechnung zu legen, durch verschiedene weitschweifige, zur Sache nicht gehörige 
Beschreibungen lediglich darzutun suchen, die verrechneten Unkosten seien nicht 
übermäßig, der Abt habe keine Ursache, darüber sich zu beschweren, vielmehr 
die Kommissäre dabei noch Schaden gehabt und sie seien nicht schuldig, 
derartige Kommissionsgeschäfte auf eigene Kosten zu machen; „womit allen die 
Landeshauptmannschaft sich begnügte". Neuerdings wird ordentliche Berechnung 
abgefordert. Zudem war es aber auch aus einer Äußerung des Grafen Fieger 
aufgefallen, daß Parteien Beschwerde geführt über den Abt, daß er ihnen ihre 
Brandstätten abgedrückt habe. Die Untersuchung hierüber durch das Kreisamt 
wird befohlen. 
Die beiden Kommissäre legten nun ihre spezifizierten Rechnungen, 
darnach hatte Fieger vom Abt nur 198 fl. 45 kr. begehrt. 
Für 8 Tage Amtierung samt erster Relation 96 fl., dem Sekretär Verlet 48 fl., 
Postgeld von Linz bis Wels 7 fl. 25 kr., bis Lambach 4 fl. 20 kr., bis Vöcklabruck 
6 fl. 25 kr., bis Mondsee 12 fl.; von Mondsee zurück fuhren sie in der Prälatenkutsche 
bis St. Georgen, von dort bis Vöcklabruck 6 fl. 25 kr., bis Lambach 6 fl. 25 kr., bis 
Wels 4 fl. 20 kr., bis Linz 7 fl. 25 kr.; Summe der Postgelder 54 fl. 45 kr.*) 
Der Abt rechtfertigte die von ihm vorgenommene Abrundung der 
Unkosten auf 230 fl. damit, daß er auch noch andere Auslagen gehabt habe, 
durch welche „beiläufig" die Summe von 230 fl. herauskomme. 
Den beiden Maurermeistern 16 fl. 51 kr.; Lieferungskosten für diese über zwei 
Seen und weiters mit der Kutsche bis Schwanenstadt 3 fl. 17 kr.; für einen Boten nach 
St.Wolfgang bei später Abendzeit 1 fl. 4 kr.; für den Kutscher, der den Herrn 
Commissarium mit 4 Pferden nach St. Georgen geführt 2 fl. 15 kr.; macht zusammen 
(mit Fiegers Verrechnung) 222 fl. 12 kr. 
Die Spezifikation über Eybel legt Verlet in ähnlicher Weise. 
Herausgehoben mag werden: „Da der Herr Abt in feiner Beschwerde hat 
einfließen lassen, daß die Kommission in seinem Stift einmal zu Mittag und zu Abend 
gespeist und folgbar in Mondsee nichts ausgegeben, so hat man im Gegenteil das Recht 
anzumerken, daß man in die Kuchl gegeben 6 fl., dem Tafeldecker 2 fl., denen minderen 
Hausgenossen, so die Bagage auf das Schiff getragen 31 kr." 
*) Nicht uninteressant dürften die Anführungen der „weiteren Auslagen" sein. 
Von Wels aus schickte Verlet am 14. April einen Boten zur Nachtzeit nach Linz, nur 
die Stiftungsfassion zu erhalten 1 fl. 20 kr.; „im Wirtshaus zu Wels, wo ich (Verlet) 
vermöge hohen Präsidialauftrages den Herrn Kommissär, der eigens von seiner Herrschaft 
abberufen worden, erwarten mußte, samt Bedienten zu Nacht verzehrt 2 fl. 15 kr.; 
des andern Tages beim Eintreffen des Herrn Commissari das Mittagmahl 3 fl. 46 kr.; 
zu Vöcklabruck Nachtmahl samt Frühstück 4 fl. 27 kr.; einen Boten nach Kammer geschickt, 
um den dortigen Maurermeister herbeizuholen 1 fl.; zu St. Georgen zwischen Vöcklabruck 
und Mondsee' - eine Strecke von 7 Stunden - gefüttert 1 fl. 22 kr.; zu Mondsee verzehrt 
im Wirtshaus 51 fl. 48 kr.; dem Prälatenknecht bis St. Georgen 2 fl.; dem Boten 
von St. Georgen nach Vöcklabruck um Pferde geschickt 51 kr.; bei Ankunft der Pferde in 
St. Georgen gefüttert 36 kr.; zu Vöcklabruck zu Nacht verzehrt 5 fl. 11 kr.; zu Wels 
Mittagmahl 4 fl. 56 kr.; zu Neubau Wein und Brot und Heu für Pferde und Postillon (!) 
38 kr.; für das Abschreiben der Konzepte (nach 2 Jahren nicht mehr ganz festzustellen) 
2 fl. 50 kr.; für das Kommissionsprotokoll bei 15 Bogen 2 fl. 50 kr.; die Relation, bei 
14 Bogen stark 2 fl. 48 kr.; der erste Verantwortungsbericht, bei 4 Bogen 48 kr.; der 
zweite, bei 2 Bogen stark 24 kr.; der dritte, 4 Bogen stark 48 kr."
	        
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