Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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1781. 
9. Die erste Prälatenwahl im Land ob der Enns unter Josef II. 
Das Reskript wurde veranlaßt durch die im Stift Wilhering bevorstehende 
Prälatenwahl. 
Am 23. Dezember 1780 war der Abt von Wilhering Alan Aichinger 
gestorben. 
An Sperrtaxe mußte das Stift 382 fl. zahlen gegen frühere 125 fl. Die 
Inventurskommission war geschlossen, niemand dachte an etwas Widriges und 
die Kapitularen waren daran, durch eine Deputation den Konsens des Kaisers 
zur Prälatenwahl einzuholen, da erhielten sie unvermutet am 15. Jänner 1781 
durch die Landeshauptmannschaft das Reskript vom 29. Dezember 1780. 
Der Prior nahm dagegen nicht bloß den Rechtsgrundsatz zuhilfe, daß 
Gesetze sich nicht auf die Vergangenheit zurück erstrecken, sondern wies auch 
darauf hin, daß eine Abfassung derartiger Verzeichnisse viel Zeit kosten und die 
Prälatenwahl verzögern würde. 
Die bis dahin beobachtete Ordnung stützte sich zunächst auf den zwischen Kaiser 
Rudolf II. und dem Bischof Urban von Passau 6. Dezember 1592 zustande gekommenen 
Passauer Vertrag, kraft dessen Äbte und Pröpste von dem Kapitel der Stifte gewählt und 
unter dem Präsidio des bischöflichen Kommissärs in spiritualibus und der landesfürstlichen 
Kommissäre in temporalibus eingesetzt werden sollten. War die Wahl von beiden 
Kommissären konfirmiert worden, dann wurde eine weitere Konfirmierung von Rom 
nicht angesucht, sondern die Installation von beiden Kommissären sogleich vorgenommen. 
(Der Propst des Kollegiatstiftes Mattighofen, das den Charakter eines Stiftes nicht mehr 
hatte, sondern nur eine infulierte Pfarrei war, wurde vom Kaiser ernannt.) Nach 
Verordnung aus dem Jahr 1777 war die Wahltaxe dahin bestimmt: wenn von einer 
Prälatenveränderung bis zur andern nicht 10 Jahre verflossen waren, so mußte ein Viertel, 
wenn 10 bis 20 Jahre vergangen waren, ein Drittel, bei Veränderungen nach 20 bis 
30 Jahren die Hälfte des Stiftsertrages als Installationstaxe bezahlt werden. 
Die Landeshauptmannschaft erklärte gegenüber dem Ansuchen des Priors 
von Wilhering, es bei der kaiserlichen Verordnung vom 29. Dezember bewenden 
lassen zu müssen. Die Inventurskommission kam demnach wiederum nach 
Wilhering, alle Rechnungen aus den drei letzten Jahren mußten vorgelegt werden; 
weil aber die Pfarrvikare niemals eine Rechnung über ihre Stolbezüge an den 
Abt vorgelegt und noch weniger einen jährlichen Tribut an das Stift gegeben 
hatten, so mußten über diesen Tatbestand P. Prior, P. Kämmerer und Hofrichter 
einen Revers ausstellen. 
Die neuerliche Kommission kostete dem Stift wieder 17 Dukaten. 
Nach einigen Tagen kam die Erlaubnis, daß zwei geistliche Deputierte des Stiftes 
(der Kämmerer und der Kellermeister) mit dem gewöhnlichen Empfehlungsschreiben der 
Landesstelle nach Wien abgehen dürften. Sie traten am 29. Jänner die Reise an, am 
29. Februar kamen sie zurück mit der erfreulichen Nachricht, daß die Abtwahl erlaubt 
worden sei. 
Nachdem am 12. Februar der schriftliche Hofkonsens eingelangt war, 
wurde die Abtwahl auf den 22. Februar festgesetzt.
	        
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