Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

Stifte und Klöster im französischen Kriegssturm. 
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des Stiftes in mehrhundertjähriger Kulturarbeit, besonders auf die im Bauern¬ 
aufstand erworbenen; „endlich hat Unterzeichneter während der Regierung des 
höchstseligen Kaisers Josef II. glorwürdigsten Andenkens ganz allein und 
unentgeltlich als Ausschuß dem ständischen Kreditwesen des Landes ob der 
Enns so vorgestanden, daß er in dieser Stelle die allerhöchste Zufriedenheit 
sich erworben zu haben vermeint". Das ständische Verordnetenkollegiuin stimlnt 
dem Gesuch des Propstes bei, der Bischof mit der kurzen Bitte an die Re¬ 
gierung, „daß, wenn diese Würde wiederhergestellt und dem Herrn Propst 
erteilt werde, doch bei Anwesenheit des Hofes dahier deni jeweiligen Bischof 
die Gnade vorbehalten bleibe den Dienst forthin selbst zu tun". So wurde 
dem Propst von St. Florian und seinen Nachfolgern die erbetene Auszeichnung 
zuteil, „jedoch ohne mindesten Abbruch der dermaligen Staats- und Diözesan- 
verfassung und mit der pflichtmäßigen Unterordnung [unter] dem Herrn 
Ordinarii), welchem vorbehalten bleibt, den Dienst, wenn er will, selbst zu ver¬ 
richten" (Wien 12. April 1793). 
Am 11. September 1793 wurde als Propst zu St. Florian gewählt der 
in jeder, besonders in wissenschaftlicher Hinsicht ausgezeichnete Michael Ziegler. 
Er stand dem Stift vor bis 1823. 
Am 23. Februar 1794 war der Abt von Lambach, Amandus Schick- 
inayer, gestorben. 
Das Bargeld und die Aktivkapitalien, die im Jahr 1746 bei seinem Amtsantritt 
191.730 fl. betragen hatten, waren heruntergekommen auf 90.653 fl., die Passiven 
von 130.950 fl. ans 296.635 fl. 8 kr. gestiegen. Das Gesamtvermögen wurde nach 
dem Tod des Prälaten Amand inventiert mit 638.083 fl. 34 kr. 3 -v). Die Bilanz 
wies nach 3jährigem Durchschnitt einen jährlichen Abgang von 5775 fl. 29 kr. aus, 
der allerdings schien herabgemindert werden zu können auf 2749 fl. 37 kr. 2 /v). 
Die Offiziale gaben an, nie einen Einblick in die Einnahmen, noch weniger in 
die Ausgaben des Stiftes erhalten zu haben; der Prälat habe den Untertanen bedeutende 
Nachlässe gewährt, die Bilder- und Kupferstichsammlung im Stift beigeschafft, die 
Bibliothek mit vielen Werken bereichert, für sich selbst auch viele Bücher angeschafft und 
bekanntlich sehr viel auf Jagd und Musik verwendet. 
Ungeachtet der schlimmen finanziellen Lage des Stiftes beantragte die 
Regierung eine Prälatenwahl im Vertrauen auf die von den Offizialen be¬ 
zeigte rechtschaffene und wirtschaftliche Gesinnung. Mit Hofdekret vom 25. April 
1794 wurde aber die Wahl nicht gestattet, bevor nicht der so herabgekommene 
Zustand des Stiftes genauer ausgewiesen, der Unterhalt eines künftigen 
Prälaten festgesetzt und das ganze Schnldensystem vollkommen ausgemacht sein 
würde. Eine Regierungskommission mußte sogleich die Stiftsberichtigung ver¬ 
anlassen; bis zur Beendigung dieser sollte der Stiftsprior mit Zugebung 
zweier tauglicher Mitpriester aus dem Orden die Stiftsverwaltung provisorisch 
besorgen. 
Die sämtlichen Kapitulare fügten sich mit rühmenswert scheinender 
Unterwürfigkeit den Kommissionsanordnungen, so daß neuerdings auf die 
Wahl eingeraten wurde am 22. Juni 1794. Sie wurde mit Hofdekret von; 
Schwierig¬ 
keiten wider 
die 
Prülatenwahl 
in Lambach
	        
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