Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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Josef II. hob die Landeshauptmannschaft auf 21. Juli 1783. Abermals wurden 
Verwaltung und Justiz von einander getrennt, letztere den Landrechten zugewiesen, erstere 
der „obderennsischen Regierung“ mit Vereinigung der ständischen Geschäfte. An ihrer 
Spitze stand der „Präsident“; der erste war Christoph Graf von Thürheim. 
Die Geschäfte und Angelegenheiten, die das Kollegium der ständischen Verordneten 
besorgt hatte, wurden fortan bei der Regierung verhandelt, den Sitzungen hatten 
zwei ständische Deputierte „kaiserliche Räte“ anzuwohnen, sie hatten Referate und 
Stimmrecht. Der ständische Syndikus wurde k. k. Sekretär. 
In die Stände traten unter Josef auch ein der Bischof, der Generalvikar und 
die drei Dignitäre des Kapitels. 
Damit, daß die Prälaten „Stände“ waren, mußte auch der Fürstbischof in Passau 
rechnen; die politische Bedeutung dieser landesgewaltigen Infulträger mit ihrem 
zahlreichen Seelsorgsklerus war in gewissem Betracht ein Gegengewicht an der Autoritäts- 
gewalt des „ausländischen“ Fürstbischofs.*)  
 
II. Der Josefinismus in der Mitregentschaft. 
 
3. Entfremdungen. 
Unter dem 23. September 1765 erfolgte die Mitteilung von der Einsetzung 
der Mitregentschaft an den Landeshauptmann, Landanwalt und Rat 
der Hauptmannschaft im Herzogtum Österreich ob der Enns. Die Kaiserin 
hebt darin hervor, daß ihres Sohnes „ausnehmend große gegen Uns und 
Unsere gesamten Erbkönigreiche und Länder als Deren künftiges Erbe tragende 
Liebe und übrige denen väterlichen ähnliche preiswürdige Eigenschaften dieses 
Unser Vertrauen rechtfertigen“; „denen Ordinariis ist Erinnerung zu machen, 
daß selbe in sacrae missae canone alleinig Unsere Höchsten Namen „Mariae 
Theresiae Imperatricis et Reginae nostrae“ rezitieren, in denen Kollekten 
und übrigen sonst gewöhnlichen Gebeten aber fürderhin ,Josephus Imperator 
et Corregens et Maria Theresia Imperatrix et Regina nostra‘ einschließen 
lassen.“ 
Josef fühlte die Mitregentschaft als eine Pein; der Widerspruch zwischen 
ihm und der von ihm innigst geliebten und um ihn schmerzlich besorgten Mutter 
ward ihm die größte Qual. Josef wollte von der Mitregentschaft überhaupt 
bald nichts mehr wissen und bat um Enthebung von dieser. Maria Theresia 
ihrerseits trug sich mit dem Gedanken der vollständigen Abdankung. 
 
*) Ein bezeichnendes Vorkommnis: Die Äbte Siard von Schlägl und Maurus 
von Garsten wurden 1764 nach Passau zur Assistenz bei der Fronleichnamsfeier berufen. 
Die Assistenz scheint eine gewöhnliche Verbindlichkeit aller neugewählten Prälaten gewesen zu 
sein. Entgegen dem bisherigen Gebrauch bestanden die Passauer Domherren darauf, daß 
die beiden obderennsischen Prälaten im Zug vor ihnen gehen mußten, während sie in 
früheren Jahren dem Domkapitel nachfolgten zur Seite des Fürstbischofs. Die Prälaten 
legten nicht nur nachträglich Protest ein, sondern machten auch dem Prälatenstand von 
diesem Vorfall Anzeige.
	        
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