Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

Kampf der Landesregierung gegen die Religiosen-Krankenhäuser, besonders gegen 
die Elisabethinerinnen. 
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schaffte sie ab, kurz die neue Oberin hatte mit ihrer erziehungsmäßigen Art und mit 
ihrem eigenen Beispiel alles mögliche in Bewegung gesetzt. 
„Allein diese Bewegung war von keiner Däner; sieben Klosterfrauen fielen 
nebst den anderen, die nicht gesund sind, in gefährliche Krankheit, endlich erkrankte 
auch die neue Oberin gefährlich." Sie wollte sich mit weltlichen Dienstboten 
behelfen, von diesen starb eine Person sogleich, eine andere fiel in Ohnmacht 
bei Haltung der Aderlaßschale, die übrigen desertierten; Ordenskandidatin 
meldete sich keine. 
Unter dem 9. März 1789 stellte die Oberin der Regierung die jammer¬ 
volle Lage dar und bat in Ansehung der Kranken und der Schwestern Vor¬ 
sorge zu treffen. 
Das bot Eybel Anlaß seiner Abneigung gegen die geistliche Krankenpflege leb¬ 
haften Ausdruck zu geben: Zur Besorgung der Kranken gehören drei Dinge: ein 
passender Ort, hinlängliche Anzahl tauglicher Wärter und Geld. Das Elisabethinerinnen- 
kloster steht auf den: wünschenswertesten Platz, stünde es nicht dort* müßte es dorthin 
gebaut werden ; auch die inwendigen Räume entsprechen vollkommen, nachdem nunmehr 
einige Krankenzimmer dazugewonnen worden sind. Um mehreren Kranken Hilfe zu ver¬ 
schaffen, hat Referent unter dem 25. Jänner 1788 den Erlös aus Silber und Preziosen 
dazu angetragen, der höchste Hof jedoch anders entschieden. Es bleibt dem Praesidio 
anheimgestellt, ob nicht jetzt, wo weltliche Krankenwärterinnen aufgenommen werden 
müssen, dem allerhöchsten Hof der abgewiesene Antrag nochmals vorzulegen sei. Geistliche 
Personen, wenn sie auch durch ihr Institut zum Krankendienst verbunden sind, dünken 
sich doch immer mehr als Krankenwärter zu sein ; sie fordern besondere Bequemlichkeit : 
die härtesten Arbeiten überlassen sie den Laienschwestern und glauben als Chorfrauen, 
als Natr68 in aszetischen Übungen immer mehr Zeit zubringen zu müssen als weltliche, be¬ 
schäftigen sich auch noch beim Krankenbett mit ihren aszetischen Grillen. Wieviel Hilfe, 
wieviel Gemütserhöhung können die Kranken von solchen Aszetinnen erwarten? Und 
wenn eine Nonne ihre Schuldigkeit nicht erfüllt, was für eine Kontrolle ist bei diesen 
geistlich Verschwisterten, was für eine Strafe bei diesen ohnedies Zusanunengesperrten, 
was für ein Mittel ihrer los zu werden, da man sie, wenn sie bei bestehendem Kloster 
davonliefen, noch aufhalten müßte? Dies alles ist ganz anders bei weltlichen Kranken- 
würterinnen; diese leiden auch nicht an ihrer Gesundheit so schnell Gefahr, weil sie mehr 
Bewegung machen und frische Luft schöpfen können; sie kosten weniger, während sie 
arbeiten, und brauchen keine Pension, wenn sie untauglich geworden sind. Die Kranken 
trauen sich gegen sie bei den Oberaufsehern zu klagen und haben Leute vor sich, aus deren 
Gnade sie nicht daliegen, mit denen sie mehr nach ihrem Bedürfnis befehlen können, bei 
denen also die Kranken länger guten Mutes bleiben, und die ihnen als weltliche Personen 
in Reden und Handlungen mehr homogen sind. Wenn wirklich mit neuen Kandidatinnen 
die Kontinuation erhalten werden könnte, so würde nur ein neuer Anflug ebenso bald 
wieder verwelkender und dem Religionsfond neue Lasten verursachender Gewächse erworben. 
Auch Rottenhahn war ein grimmiger Feind der durch geistliche Personen 
besorgten Krankenhäuser. 
Nach Eybels Referat ergeht das Dekret vom 3. April 1789 an die 
Elisabethinerinnen: Die Landesstelle bewilligt, daß gelernte Krankenwärterinnen 
aufgenommen und aus dem für die Elisabethinerinnen gestifteten Fond besoldet 
werden. Sie können entlohnt werden mit den durch den eben erfolgten Tod 
einer Nonne dem Kloster anheimfallenden Unterhaltskosten und so habe es 
Keine Ver¬ 
besserung der 
Lage 
Antrag auf 
weltliche 
Kranken¬ 
wärterinnen 
Aufnahme 
weltlicher 
Pflegerinnen
	        
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