Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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Josef II. - 1789. 
Klagen der 
Elisabethinen 
über ihre Un¬ 
vermögenheit 
zum Kranken¬ 
dienst 
Kommission 
Oberinwahl 
In den „Sieben Kapiteln von Klosterleuten" hatte Eybel die Übergabe der 
Krankenhäuser aus den Händen der Mönche und Nonnen an Weltliche befürwortet. 
Im Jahr 1783 hatte er angetragen auf Untersuchung und Erwägung der Auf¬ 
hebung der Barmherzigen Brüder. 
Schon 1785 hatten die Elisabethinerinnen geklagt über die Unvermögenheit - 
den Krankendienst zu versehen. Der damalige Beichtvater, ein Minorit, machte 
viel Unordnung und Gährung im Kloster; es wurde im Einverständnis mit 
dem Konsistorium seine Enthebung bewirkt und die Regierung glaubte damit 
den Nonnen eine Erleichterung und neuen Mut zum Krankendienst gemacht 
zu haben. 
Allein bei der Jnventierung des Klosters überreichten sie dem Kom- 
missär eine Supplik, worin sie wegen ihrer eigenen kränklichen, unheilbaren 
Umstände baten vom Krankendienst enthoben zu werden. 
Durch Zeugnisse des Protomedikus, eines anderen Doktors und zweier 
Chirurgen wiesen sie nach, daß 23 Nonnen zum Krankendienst ganz untauglich, 
von den übrigen 9 nur 4 gesund seien inbegriffen die Laienschwestern. 
Den Eybel hätten, nach seinen Worten, die ganz erbärmlichen Lamentationen 
dieser Nonnen noch immer nicht aus der bei Klosterauftritten gewohnten Verfassung, 
gebracht, wohl aber das Zeugnis der Medicoram und Chirurgorum; dieses mußte 
Erstaunen und Verlegenheit hervorrufen. Was nun! „Entläßt man diese Nonnen vom 
Krankendienst und sperrt sie im oberen Stockwerk zusammen", so müssen ihnen doch ihre 
Jntertenimente gereicht und außerdem an ihrer Statt weltliche Wärterinnen besoldet 
werden. Weniger kostspielig wäre es, wenn man das ganze Kloster aufheben würde, „was 
sie vielleicht laut Vorakten nicht so ungern erfahren würden"; die wenigen tauglichen 
könnten bleiben, „die untauglichen mit geringen Pensionen vorliebnehmen, um sich auf 
einen Ruheort nach ihrem Wunsch setzen zu können" ; „teilt man sie in andere Klöster 
ein, so werden die Lamentationen noch ärger; sie bauten auch schon vor in ihrer Bitt¬ 
schrift und werden immer schreien und klagen, nichts verschuldet zu haben, weswegen sie 
zu ihrem größten Mißtrost in andere Klöster sollten versetzt werden." Auch die Klöster, 
in die sie eingeteilt würden, hätten wohl wenig Trost davon, würden sie auch ohne Jnter- 
teniment gar nicht nehmen. 
In ihrer Verlegenheit ordnet die Regierung wieder einmal eine Kom¬ 
mission an, auf den 30. April 1788, und Eybel hat wieder Gelegenheit sich 
als Spiritual zu gefallen. Aber erreicht wurde nichts; denn „es blieben die 
Nonnen vor der Kommission, in der Kommission, nach der Kommission", wie 
Eybel klagte, „mit ihren vorgegebenen und durch Zeugnisse bestätigten Krank¬ 
heitsumständen immer die nämlich untauglichen Krankenwärterinnen." 
Am 10. Juli 1788 erfolgte die Wahl einer neuen Oberin: der M. Noth- 
burga Freiin v. Sternbach. 
Eybel bekommt Hoffnung: ein starker Schritt für die Krankenbesorgung scheint 
gewonnen zu sein. Die vorige Oberin Theodata diente niemals im Krankenzimmer; die 
neue hielt regelmäßig ihre Wachttage und Wachtnächte. Die vorige Oberin, ob sie schon 
von ganz gemeinem Herkommen war, hielt sich eine Sekretärin und eine Kammerjungfer 
aus der Zahl der Nonnen; nicht so die dermalige, obschon sie von Geburt Baronesse 
ist. Die vorige bewohnte den ersten Stock wie eine Abtei, wo eben ein Krankenzimmer 
künftig angetragen ist; die dermalige behielt ihre Zelle unter den übrigen bei; den Chor
	        
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