Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

Kleinarbeit der Landesregierung. 
423 
Der Fürstbischof von Passau Josef Kardinal Auersperg überreichte 
unter dem 11. Weinmonats 1789 ein Majestätsgesuch gegen den Befehl die 
Schwemme am 7. Herbstnionats 1790 zu enden; er betont, daß erst im Jahr 
1794 die Quantität von 400.000 Klaftern werde abgeschwemmt sein; von der 
bisher abgeschwemmten Menge müßte das jährlich von Schlägl erkaufte Holz 
abgezogen werden; es dürften sicher noch 100.000 Klafter von der im Pri¬ 
vilegium festgesetzten Holzmasse fehlen. 
Seine Vorstellungen machten keinen Eindruck. 
Unter dem 9. Christmonats 1789 teilt ihm Rottenhahn mit, daß nur 
aus besonderer Gnade dem Hochstift die Benützung der Schwemme noch im 
folgenden Frühjahr zugestanden werde. Die Beifügung, daß von dem Mühl- 
viertlerischen Forstbeamten angezeigt worden, daß in den zur Schwemme be¬ 
stimmten Waldungen kein Holz mehr zum Verkauf gebracht werden könne, 
veranlaßt den Kardinal gegen den territorialen Eingriff zu protestieren, da 
die Schwemmlvaldungen im hochstiftlichen Gebiet gelegen und um eine Be¬ 
augenscheinigung nicht angesucht worden sei. Wiederum macht er geltend, 
daß von dem abgeschwemmten Quantum das von Schlägl erkaufte, das 
aus den in Österreich gelegenen Herrschaften des Hochstiftes und von der 
eigenen Holzstätte in Passau abgeführte Holz abgezogen werden müsse. Er 
schließt sein Schreiben ää. 10. April 1790: „Da aber die Schritte schon 
so weit sind und es eine allgemeine Notwendigkeitsregel ist, daß, der 
ohne Macht ist, dem Mächtigen weichen muß, da ich selbst der Welt gern 
einen Beweis dargeben will, daß jener vom Hochstift Passau aus der 
Holzschwemme zu Neuhaus zeither bezogene Vorteil allenthalben noch rück¬ 
zulassen sei, so stehe ich, wie ich mich bereits auch gegen weiland S. k. k. 
apost. Majestät unmittelbar erklärt habe, von dem Schwemmprivilegium von 
selbst ab und werde die Schwemme mit gegenwärtigem Jahr schließen . . . 
Ich ersuche mit vielem Nachdruck die Berichtigung der noch in Frage stehenden 
Ablösung einzuleiten." 
Nach manchen Zwistigkeiten wurde in einer gemischten Kommission zu Neuhaus 
ain 25. November 1790 die Angelegenheit zwischen Hochstift und Schwarzenberg zu 
Ende gebracht: die abzulösenden Entitäten wurden von Passau auf 16.540 fl. geschätzt 
(wohl auf Grund der ursprünglichen Erwerbungen und Herstellungen), im damaligen 
Zustand von der Kommission auf 6678 fl. 4 kr. bewertet, die Neuherstellung auf 
7570 fl. 4 kr. berechnet und darnach die Ablösung mit 7500 fl. vereinbart. Passau 
verpflichtete sich das noch lagernde Holz bis zum nächsten Frühjahr wegzuführen. 
Diese Vereinbarung wurde zur Kenntnis genommen ckck. Wien 23. Dezember 
1790 mit dem Auftrag an das Kreisamt auf die strikte Durchführung zu invigilieren, 
notwendigenfalls auch für Beibringung von Schiffen zur Räumung des Lagerplatzes 
zu sorgen. 
Das Schwemmprivilegium wurde dem Fürsten Schwarzenberg verliehen 
von Leopold II. ckä. Wien 18. Juni 1790. Ausdrücklich war darin bestimmt, daß 
das Kloster Schlägl wie bisher seinen eigenen bestimmten Bedarf an Holz jährlich 
auf dem Michlfluß abschwemmen dürfe, jedoch so, daß es das geschlagene
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.