Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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mäß sich erheben mußte gegen Kremsmünster. Beanständet war das geschnitzte 
und angekleidete Muttergottesbild über dem Hochaltar zu Frauenstein, einer 
seinerzeit dem Stift Garsten inkorporierten Pfarre, an welcher der Garstner 
Profeß P. Wirntho Pieslinger angestellt war, und das Bild von Adlwang. 
P. Wirntho war zweimal Prior in Garsten gewesen; wegen Kränklichkeit resignierte 
er das erstemal auf das Priorat; das zweitemal mußte er davon entfernt werden 
wegen allzuheftiger unehrerbietiger Äußerungen über den Kaiser, bzw. dessen Richtung. 
Solche Äußerungen mußten der Regierung bekannt geworden sein. Bei der Aufhebung 
des Stiftes begrüßte ihn Eybel mit den Worten: „Sind Sie der Fitzliputzi von Frauenstein?“ 
P. Wirntho pflegte nämlich die „Illuministen“ Fitzliputzi zu nennen. Er antwortete 
gelassen: „Ich bin der Vikar von Frauenstein.“ 
Der Kreiskommissär hatte sich allerdings überzeugt, daß die Statue in 
Frauenstein nur durch das Kleid etwas mehr gehoben werde, so daß es noch 
in den großen Hochaltar passe, auch mit diesem in so unzertrennlichem 
Verhältnis zu stehen scheine, daß, wenn die angekleidete Statue weggeschafft 
würde, auch ein anderer Hochaltar in die Kirche gebracht werden müßte. 
Übrigens belobte er den allgemein beliebten, eifrigen, aber schon sehr 
kränklichen Pfarrer und beantragte es bei einem schriftlichen Verweis bewenden 
zu lassen und ihn zur Pflege seiner Gesundheit nach Kremsmünster einzuberufen -  
ehe noch dieser Antrag erledigt wurde, starb der Pfarrer. 
In betreff des Adlwanger Bildes erhielt der Abt den Auftrag dd. 
27. Februar 1789 zu berichten, ob in den aufgehobenen Kremsmünsterischen 
Gotteshäusern ein nach Adlwang geeignetes Hochaltarbild vorrätig sei, das 
geschnitzte Bild solle weggenommen, ein gemaltes an seine Stelle gesetzt werden. 
Unter dem 10. März entgegnete der Abt, keines gefunden zu haben, 
doch habe er bereits dem Dechant angeschafft alles zu entfernen, was 
theatralisch sein könnte. 
Der Bischof, an den die Sache gebracht wurde, äußerte den Wunsch, 
daß die von dem Kirchenvermögen anzuschaffenden neuen Bilder nicht geschnitzt 
seien, sondern gemalt, sodann nicht bloß die einzelne Figur der Person Maria, 
sondern eine Begebenheit aus ihrer Geschichte zur Darstellung bringen sollten. 
Eine solche wäre lehrreicher und erfahrungsgemäß nicht so sehr der Wallfahrt- 
verehrung ausgesetzt wie die Vorstellung einer einzelnen Figur. Er will 
für die Zukunft bei öffentlich aufzustellenden Bildern sich die Begutachtung 
der Skizze vorbehalten. 
Die Regierung huldigte dem Wunsch des Bischofs lebhaft; dieser Wunsch sei 
so achtungswürdig als die reine Lehre und Übung unserer heiligen Kirche. Sie erläßt 
an sämtliche Kreisämter die Verordnung den Kirchenvögten aufzutragen, daß künftig in 
keiner Kirche mehr ein Bild oder eine Statue aufgestellt werde, ohne daß vorher der 
Riß und Entwurf an die Landesstelle eingeschickt und die Approbation hierüber erhalten 
worden sei. Auch äußert die Regierung die Besorgnis, daß die Absicht des Bischofs 
durch zweideutige Andeutungen vonseiten des Klerus verdreht werde. 
Darauf kam allerdings die Retrosignatur dd. 4. September 1789: Es ist sich 
von Seite der politischen Behörde in Absicht auf Bilder und Statuen in Kirchen lediglich 
an dem zu halten, was diesfalls die bestehenden allgemeinen Verordnungen mit sich
	        
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