Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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90. Das Stift Spital in Gnade und Heil. 
Gegen das Stift Spital wagte die Linzer Regierung noch einmal zu 
einem vernichtend sein sollenden Schlag auszuholen, einen Antrag auf 
Aufhebung zu stellen. 
Die repartierte Steuer war dem Stift vorgeschrieben worden, in die 
Behandlung zur Ablieferung eines Pauschquantums konnte es nicht genommen 
werden; aber die Regierung glaubte es in Pausch und Bogen konsumieren zu 
können und wußte auch schon für die Vermögensteilung Rat und Rechtes. 
Die vom Ordinariat ausgewiesene Verfassung des Stiftes findet die 
Regierung nach dem Referat Eybels nicht zweckentsprechend, ein so großes 
Vermögen für den Unterhalt von 12 Priestern im Stift, 6 Seelsorgern, 
6 Defizienten überflüssig; Eybel meint, das Vermögen gehöre nach der ersten 
Stiftung den Armen, aus späteren Zustiftungen dem Religionsfond und dem 
Schulfond. „Keinem, der eine Kenntnis von der alten Verfassung der Kollegiat- 
stifte hat, ist unbekannt, daß daselbst eine Schola, Scholastici, Bibliothecarii 
waren; noch jetzt ist im Stift Spital ein Bibliothecarius; der Schulfond hat 
hiemit gewiß auch ein Recht auf dieses Stiftsvermögen. Und das, was daselbst 
für die Seelsorge gestiftet ist, ist gleichfalls eine ursprüngliche Dotation der 
zur Seelsorge nötigen Stationen, folglich ein Teil des Religionsfonds. Es ist 
besonders merkwürdig, daß die ersten Canonici nach Wienerisch-Neustadt und 
nach Mattighofen vonseiten Spitals ... (1439) geschickt worden sind. Wie 
zweckmäßig und vortrefflich wäre nicht für den unterstützungswürdigen Religions- 
fond, wenn nur die Dotierung der Linzerischen Canonicorum von diesem 
Stift genommen werden dürfte!“ 
Schon aus den bereits abgeschlossenen Akten über die Inventuren sei 
ersichtlich, daß der Überschuß vom Vermögen des Cleri saecularis zur 
Bestreitung der Religionsfondsauslagen nicht hinreichend, infolge dessen und 
nach Resolution vom 9. Februar 1784 die Heranziehung des Stiftes Spital 
unwidersprechlich notwendig sei. Der Hofbericht, dem sein Votum beizulegen 
Eybel ausdrücklich gebeten hatte, wurde ganz nach den Anträgen, ja mit den 
Worten Eybels erstattet 6. Mai 1788. 
Die Erledigung erging dd. Wien 5. Juli 1788: Da aus der von ihr 
Regierung ganz mühsam eingeholten und unter dem 6. Mai a. c. ebenso 
umständlich einberichteten Beschaffenheit des Stiftes Spital am Pyhrn sich zeigt, 
daß dasselbe in keinem Betracht in die Kategorie der Ordensstifte gehöre, 
sondern als ein wahres weltpriesterliches, ganz mit der Seelsorge beschäftigtes 
Kollegiatstift anzusehen, als ein solches errichtet und von den Landesfürsten 
bestätigt worden sei, so kann auch dasselbe in der Art der Ordensstifte nicht 
behandelt werden. In der Sache hat es also bei dem, was schon das vorige- 
mal verordnet worden ist, zu bleiben, somit von einer vermeintlichen Inventur
	        
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