Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns






390 
ticuliers ausgeliehen „und wodurch es sich immer bei der Hofstelle und 
besonders bei der Landesstelle Protektion verschafft hat.“ 
Der Abt gab den verlangten Ausweis und der Kaiser nahm ihn zur 
Kenntnis; dem Abt ließ er einen Verweis geben über die Nachlässigkeit bei 
Eintreibung des Interesses. 
Für Gleink hatte der Prälat von Kremsmünster ein Pauschquantum von 
1500 fl. angeboten; es wurde erhöht auf 2000 fl. (Wien 15. Oktober 1788). 
Über Garsten hatte der Prälat ein Präliminare überreicht mit der 
Erklärung, höchstens 1400-1500 fl. abführen zu können. 
Die Landesbuchhallerei beantragte ein Pauschquantum von 4000 fl. (5. Oktober 
1788): Der Administrator hat nach Abzug der Religionsfondssteuer noch einen reinen 
Überschuß von 4837 fl. 8 kr. 1 d ausgewiesen; beim Pauschquantum von 4000 fl. 
bleiben dem Prälaten noch immer 2215 fl. 24 kr. 1 d zur eigenen Wirtschaft. Übrigens 
hat der Garstner Fond durch Veräußerung verschiedener Effekten sich um 82.582 fl. 
53 kr. erhöht; erst über 3000 fl. hat der Abt einen Verwendungsausweis erstattet, es 
soll von ihm Aufklärung gefordert werden. 
Das Pauschquantum wurde mit 4000 fl. bestimmt (und im übrigen 
nach dem Antrag der Buchhalterei verordnet) Wien 14. Februar 1789. 
Für Klein-Mariazell waren vorgeschrieben worden 860 fl. 28 kr. Religionsfonds- 
steuer. Der Abt stellte unter dem 16. Mai 1788 vor, daß eine Religionsfondssteuer 
für dieses Stift überhaupt nicht vorgeschrieben werden könne, da die Passiven in Abschlag 
zu bringen seien und darnach überhaupt keine Aktiven übrig blieben. 
Die Buchhalterei erklärt: Sie hat allerdings diesen Abschlag nicht machen können, 
weil die Schulden an Kremsmünster per 90.000 fl. in der Fassion von 1782 nicht 
angedeutet wurden in der irrigen Meinung, daß Kremsmünster diese ganze Schuld nach- 
gelassen habe. Daß aber diese Meinung eine irrige gewesen, erhellt schon daraus, daß 
vor drei Jahren dem Stift Kremsmünster das ganze Stift Klein-Mariazell zur Zahlhaft- 
machung von Sr. Majestät übergeben worden war und zwar auf Grund eines formellen 
gerichtlichen Prozesses, in welchem die Forderung des Stiftes Kremsmünster (als exequier- 
bar) anerkannt wurde. In der Fassion von Klein-Mariazell waren also nur 16.500 fl. 
als eine mehrmalige Vorstreckung von Kremsmünster anmerkungsweise vorgetragen. In 
der Fassion von Kremsmünster dagegen war die ganze Forderung ausgewiesen und zwar 
an interessierlichen Kapitalien 30.000 fl. à 4% mit 1200 fl. Interessen, 13.000 fl. 
à 3% mit 390 fl. Interessen, zusammen Interessen per 1590 fl., sodann an uninter- 
essierlichen Kapitalien 4000 fl., an rückständigen Zinsen seit 43 Jahren 62.810 fl., 
zusammen 109.810 fl. Die Einkünfte wurden fatiert mit 11.473 fl. 
dd. Wien 22. Juli 1788 wurden schließlich vorgeschrieben 741 fl. 13 kr. als 
7 1/2 %ige Steuer von 11.473 fl. (Einkünften) weniger 1590 fl. (Zinsen), d. i. von 
9883 fl. 
 
Die großen Klosterangelegenheiten waren damit so ziemlich zum Abschluß 
gekommen. Was alles in reicher Fülle nebenbei und nachher noch geschah, war 
doch nur die Durchführung schon früher bestandener Verordnungen. Es brachte 
nichts neues und kein Schlachten mehr, wenn auch immer noch Gefechte und 
Scharmützel; es war im ganzen und großen kein Zerstören mehr, sondern nur 
ein Abbröckeln, ein allmähliges Abtragen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.