Volltext: Der josefinische Klostersturm im Land ob der Enns

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Aber auch andere Realitäten kamen zur Veräußerung, so beim Stift 
Lambach die Grafenalpe in der Viechtau und das „rote oder Maxlhaider- 
haus“. Der Verkaufsfondskontrakt kam von der Landesregierung an den Abt 
bestätigt zurück unter dem 8. August 1788. 
Im Juni 1788 wurde der Meierhof zu Neukirchen um 260 fl., die 
Gründe dabei, 94 15/64 Joch 15 Quadratklafter, um 5462 fl. 30 kr., Vieh und 
Fahrnisse um 851 fl. 49 kr. hintangegeben. 
Das Waschhaus in Lambach, geschätzt auf 84 fl., wurde versteigert um 
186 fl., der dabei befindliche Garten 53/64 J. in emphyteutischen Zins verlassen 
um 4 fl. 3/4 kr. Der Ersteher des Waschhauses trat aber zurück, weil er sich 
nicht imstande sah die Wasserbeschlächte wieder herzustellen und herzuhalten; 
es kam schließlich vom Verkauf dieses Hauses ganz ab (15. Dezember 1789). 
Dem Propst von St. Florian wurde mit Hofverordnung vom 5. Jänner 
1788 befohlen den Stiftsmeierhof zu Hohenbrunn emphyteutisch zu verbestanden, 
den Meierhof zu St. Florian gegen widerruflichen Zins vom Joch Bauernmaß 
per 4 fl. 30 kr. zum größten Teil zu übernehmen, den Überrest ebenfalls 
emphyteutisch hintanzugeben. 
Der Propst machte dagegen seine Vorstellungen unter dem 26. Februar 
1788: Dieser Auftrag war ihm umso unerwarteter gekommen, da er der 
zuversichtlichen Meinung gelebt hatte, es sollten bei den in Administration gesetzten 
Stiften nur jene Gründe veräußert werden, welche durch Untertanenrobote 
bebaut würden, oder die von dem dominio, bezw. dessen Beaufsichtigung zu 
weit entfernt wären. Nun werden aber die Meierschaftsgründe alle durch eigene 
Meierschaftspferde bearbeitet und die Hohenbrunner Gründe liegen an die 
Stiftsmeierhofgründe an, sind vom Stift kaum eine Viertelstunde entfernt. 
Nichtsdestoweniger erging noch am 6. August 1788 die allerhöchste 
Verordnung, beim Stift St. Florian solle mit der Verpachtung des Meierhofes 
und der zugehörigen Gründe, dann des Zehents lizitando vorgegangen 
werden, in Ansehung der zu bedingenden (vorzubehaltenden) Wasserleitung 
von der Brunnenstube zu Hohenbrunn die nötige Vorsicht genommen und die 
anderweitigen Realitäten an den Meistbietenden verkauft, jedoch zuvor noch 
nach der Verordnung vom 5. Jänner die Äußerung vom Stift abgefordert 
werden, ob es den Meierhof samt allen Gründen oder nur einen Teil gegen 
einen widerruflichen Zins von 4 fl. 30 kr. per Joch übernehmen wolle. 
Ähnliche Bestimmungen wurden hinsichtlich der beiden anderen administrierten 
Stifte Lambach und Mondsee getroffen; und damit die Pachtung 
nicht illusorisch werde, wurde in dem vom Hof genehmigten Entwurf eines 
Pachtkontraktes dd. 18. März 1788 die Erlegung des Pachtschillings unmittelbar 
an den Religionsfond vorgesehen. 
Bei keinem Stift aber wurde mit solcher Gewalt zu Werke gegangen 
wie bei Kremsmünster. 
Unter dem 11. März 1788 ordnete die Regierung die Versteigerung 
der Stiftshäuser in Kremsmünster, der Gründe, der Meierschaften an; nur
	        
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